Anmeldung von Photovoltaikanlagen
FAQ - allgemein
1. Was muss ich tun, um meine Photovoltaikanlage anzumelden?
Sie benötigen u. a. die Daten Ihrer Anlage, einen Zählerplatz, eine Netzbetreiberprüfung sowie die Eintragung im Marktstammdatenregister
2. Warum ist eine Anmeldung überhaupt notwendig?
Der Netzbetreiber muss über jede Erzeugungsanlage informiert sein. Ohne Anmeldung darf keine Einspeisung erfolgen.
3. Was ist das Marktstammdatenregister (MaStR)?
Ein zentrales Register der Bundesnetzagentur, in dem alle Stromerzeugungsanlagen eingetragen sein müssen.
4. Welche Daten werden für die Anmeldung benötigt?
Technische Daten der Module, des Wechselrichters, des Zählers, Eigentümerdaten, Standortkoordinaten u. a.
5. Wann muss die Anmeldung erfolgen?
Die Anmeldung muss vor der Inbetriebnahme erfolgen. Nachträgliche Anmeldungen sind unzulässig.
6. Wie lange dauert die Anmeldung?
Je nach Netzbetreiber zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen.
7. Was ist die Inbetriebnahmeprüfung?
Die Überprüfung Ihrer Anlage durch eine Elektrofachkraft gem. DIN VDE 0100-600 mit schriftlichem Prüfprotokoll
8. Wer darf die Prüfung durchführen?
Nur ein zertifizierter Elektrofachbetrieb oder ein eingetragener Elektromeisterbetrieb.
9. Warum ist ein Prüfprotokoll notwendig?
Ohne dieses ist kein Anschluss an das öffentliche Netz zulässig. Es belegt die normgerechte Installation und Sicherheit.
10. Was ist eine Netzverträglichkeitsprüfung?
Der Netzbetreiber prüft, ob Ihre Anlage technisch angeschlossen werden kann, ohne das Netz zu beeinträchtigen.
11. Wie lange dauert die Netzverträglichkeitsprüfung?
Dies hängt ganz von Ihrem EVU ab. In der Regel ca. 2–6 Wochen, bei komplexen Anlagen oder Rückfragen auch länger.
12. Was ist ein NA-Schutz?
Der Netz- und Anlagenschutz stellt sicher, dass die Anlage sich bei Netzproblemen automatisch vom Netz trennt.
13. Wann ist ein externer NA-Schutz notwendig?
Ab einer Generatorleistung von 30 kVA oder bei bestimmten Netzverhältnissen.
14. Muss meine Anlage ins Marktstammdatenregister eingetragen werden?
Ja. Ohne Eintrag drohen Bußgelder und der Verlust der Einspeisevergütung
15. Was bedeutet „Inbetriebnahme“ rechtlich?
Sobald die Anlage Strom erzeugt, auch ohne Netzanschluss, gilt sie als in Betrieb genommen.
16. Was ist eine Anlagenzertifizierung?
Für größere Anlagen (ab 135 kW) notwendig. Sie bescheinigt netztechnische Eigenschaften.
17. Was ist ein Zählerplatznachweis?
Ein vom Elektriker dokumentierter Ort, an dem der Stromzähler installiert wird.
18. Wie läuft die Anmeldung beim Netzbetreiber ab?
Formularbasiert mit technischer Anlagenbeschreibung, Lageplan, Zählerplan, Datenblättern usw
19. Muss meine PV-Anlage beim Finanzamt gemeldet werden?
Ja, spätestens mit der ersten Einspeisung. Sie können Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung wählen.
20. Gibt es eine Meldepflicht für Batteriespeicher?
Ja, auch Stromspeicher müssen ins MaStR eingetragen und ggf. beim Netzbetreiber gemeldet werden.
21. Was ist der Unterschied zwischen AC- und DC-Leistung?
DC = Leistung der PV-Module, AC = Ausgangsleistung des Wechselrichters. Für Vergütung zählt die AC-Leistung.
22. Was ist ein Einspeisezähler?
Ein separater Zähler, der misst, wie viel Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird.
23. Wie funktioniert eine Eigenverbrauchsregelung?
Sie verbrauchen den erzeugten Strom direkt im Haus und speisen nur Überschüsse ein.
24. Muss der Netzbetreiber den Anschluss genehmigen?
Ja. Ohne dessen Zustimmung darf keine Verbindung zum öffentlichen Netz erfolgen.
25. Was passiert nach der Anmeldung?
Der Netzbetreiber prüft die Unterlagen und genehmigt den Netzanschluss. Danach kann die Inbetriebnahme erfolgen.
26. Wann beginnt die EEG-Vergütung?
Ab dem Monat der Inbetriebnahme, wenn die Anlage korrekt angemeldet ist.
27. Was ist eine technische Inbetriebnahme im Gegensatz zur rechtlichen?
Technisch: Strom fließt. Rechtlich: Anmeldung abgeschlossen, Prüfprotokoll vorgelegt, Netzbetreiber hat zugestimmt.
29. Welche Fristen gelten für die Anmeldung?
Netzbetreiber: vor Inbetriebnahme. MaStR: spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme.
30. Was passiert bei Umbau oder Erweiterung?
Änderungen müssen dem Netzbetreiber und dem MaStR gemeldet werden.
31. Welche Unterlagen muss mein Elektriker liefern?
Prüfprotokoll (DIN VDE 0100-600), Zählerplatznachweis, Datenblätter und ggf. Konformitätserklärungen.
32. Kann ich mehrere Anlagen auf einem Grundstück anmelden?
Ja, aber ggf. getrennte Zähler oder Einspeisepunkte erforderlich. Netzbetreiber entscheidet.
33. Was ist bei Mietobjekten zu beachten?
Zustimmung des Eigentümers ist erforderlich. Anmeldung erfolgt durch Betreiber.
34. Was passiert, wenn ich meine Anlage stilllege?
MaStR und Netzbetreiber sind zu informieren. Vergütung endet mit Stilllegung.
35. Wie kann ich nachweisen, dass ich alles korrekt angemeldet habe?
Durch Registrierungsbescheinigungen (MaStR), Genehmigung des Netzbetreibers und Prüfprotokoll.
FAQ
zur Anmeldung über die feopye GmbH
Worauf muss ich besonders achten?
Wir wissen, dass manche Anbieter mit vereinfachten Verfahren werben – aus rechtlicher Sicht ist jedoch eine dokumentierte Abnahme zwingend notwendig. VDE 0100-600
Prüfprotokoll muss vorliegen.
1. Was übernimmt die feopye GmbH bei der Anmeldung meiner PV-Anlage?
Wir übernehmen die vollständige Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage beim Netzbetreiber, die Eintragung ins Marktstammdatenregister (MaStR), die technische Dokumentenprüfung sowie die Kommunikation mit allen relevanten Stellen.
2. Welche Unterlagen benötigt feopye für die Anmeldung?
Sie benötigen das Prüfprotokoll nach DIN VDE 0100-600, technische Datenblätter von Wechselrichter und Modulen, einen Lageplan der Anlage sowie Eigentümer- und Standortdaten. Eine Checkliste erhalten Sie nach Auftragserteilung. Prüfprotokoll kann auch von uns erstellt werden.
3. Wie läuft der Anmeldeprozess mit feopye konkret ab?
- Sie beauftragen uns online - per Mail, über eine Anfrage auf unserer Website oder telefonisch
- Wir prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit.
- Wir übermitteln Ihnen dann einen Auftrag für die Anmeldung.
- Nach Freigabe reichen wir die Anmeldung beim Netzbetreiber und im MaStR ein.
- Sie erhalten eine Bestätigung über die Eingänge und den Status.
4. Muss ich selbst noch etwas tun, wenn feopye die Anmeldung übernimmt?
Nur die Unterlagen ( zugesendete Datenblätter, Vollmacht , Lageplan uws. - bereitstellen. Den Rest übernehmen wir – korrekt, vollständig und termingerecht.
ggf. muss zuvor noch Termin für die Vor Ort Prüfung stattfinden
5. Wie lange dauert die Anmeldung über feopye?
Nach vollständigem Eingang Ihrer Unterlagen reichen wir Ihre Anmeldung i. d. R. innerhalb von 2–3 Werktagen ein. Die Bearbeitungszeit beim Netzbetreiber beträgt in der Regel 2–6 Wochen. Im Einzelfal auch länger. Darauf haben wir keinen EInfluss.
6. Kann ich auch Wärmepumpen , Wallboxen und Speicher über feopye anmelden lassen?
Ja. Wir übernehmen auch die gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldungen für Batteriespeicher und Wallboxen – einzeln oder in Kombination mit Ihrer PV-Anlage.
7. Bekomme ich eine Bestätigung für die Anmeldung?
Ja. Sie erhalten von uns eine formale Eingangsbestätigung des Netzbetreibers und den Registrierungsnachweis des MaStR. Wir reichen alle uns zur Verfügung gestellten Unterlagen, direkt an Sie weiter.
8. Was unterscheidet feopye von anderen Anmeldediensten?
Wir arbeiten nicht automatisiert, sondern prüfen jedes Projekt individuell. Sie erhalten persönliche Rückmeldungen und Unterstützung – keine Massenabfertigung.
9. Kann ich mit feopye auch Anlagen rückwirkend anmelden?
Nein. Gesetzlich ist die Anmeldung vor Inbetriebnahme vorgeschrieben.
Wir lehnen rückwirkende Anmeldungen grundsätzlich ab.
10. Wer ist mein Ansprechpartner bei feopye?
Sie erhalten nach Auftragserteilung einen persönlichen Ansprechpartner. Rückfragen werden per E-Mail oder Telefon werktags innerhalb von 24 Stunden beantwortet. Beachten Sie unsere Bürozeiten.
11. Warum sollte ich meine Anmeldung über die feopye GmbH abwickeln und nicht über eine Einzelperson?
Die Anmeldung einer PV-Anlage ist kein reiner Formalakt. Sie erfordert Fachwissen, technische Dokumentation, rechtliche Kenntnisse und die richtige Kommunikation mit Netzbetreibern. Fehler führen zu Verzögerungen, Vergütungsausfällen oder sogar Bußgeldern. Wir sind darauf spezialisiert – und haften dafür.
Wir wissen, dass manche Anbieter mit vereinfachten Verfahren werben – aus rechtlicher Sicht ist jedoch eine dokumentierte Abnahme zwingend notwendig.
12. Ist feopye ein Meisterbetrieb?
Ja. Als eingetragener Meisterbetrieb im Elektrohandwerk verfügen wir über die nötige Qualifikation, um Abnahmen nach VDE-Vorgaben durchzuführen und gesetzeskonforme Anmeldungen zu garantieren. Somit unterscheiden wir uns klar von Vermittlern, Vermittlungsportalen oder Ein-Personen-Dienstleistern.
14. Was bedeutet es, dass feopye eine GmbH ist?
Die feopye GmbH ist eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft mit ordentlichem Firmensitz, Handelsregistereintrag und steuerlicher Transparenz. Das schafft Verbindlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit – für Kunden, Netzbetreiber und Behörden. Wir sind keine „Nebengewerbler“ mit Pseudodienstleistung.
15. Wer steht hinter feopye?
Hinter der feopye GmbH stehen geprüfte Elektrofachkräfte, Verwaltungsprofis und PV-Spezialisten. Als Unternehmen mit mehreren abgeschlossenen Anmeldungen wissen wir, worauf es ankommt – und woran es bei vielen anderen scheitert.
16. Was unterscheidet feopye von Vermittlungsplattformen oder automatisierten Tools?
Wir arbeiten nicht mit automatisierten Antragsformularen, sondern prüfen jede Anmeldung individuell. Wir sind für unsere Arbeit verantwortlich und kommunizieren direkt mit Netzbetreibern – ohne Weiterleitungen, ohne KI-Fehler, ohne Ausflüchte.
17. Wo finde ich die rechtlichen Nachweise zur Arbeit von feopye?
Auf Wunsch stellen wir Ihnen unseren Handelsregisterauszug, den Nachweis der Handwerkskammer, sowie den Nachweiß unsere Haftpflichtversicherung bereit. Unseren Meistertitel finden sie bildlich auf unserer Website und im Impressum. Transparenz ist bei uns kein Versprechen – sondern Standard.
18. Ich habe eine DIY - PV-Anlage oder selbst gebaute Batteriespeicher – kann feopye die Anmeldung übernehmen?
Nein. Die feopye GmbH übernimmt keine Anmeldung von DIY-Anlagen, eigeninstallierten PV-Systemen oder selbstgebauten Batteriespeichern.
18. Welche PV - Anlagen sind ausgeschlossen?
Wir schließen insbesondere folgende Konstellationen aus:
- Selbstgebaute oder modifizierte Batteriespeicher (z. B. aus gebrauchten Zellen oder ohne zertifizierte BMS)
- Zusammenschaltung mehrerer Balkonkraftwerke zu einer Gesamtanlage
- Wechselrichter-Kaskaden ohne abgestimmte Netzintegration
- Nicht dokumentierte oder nicht prüfbare Anlagenkonzepte
- Ohne Zertifikate für Netz und Anlagenschutz
- Ohne Einheitenzertifikat
- Ohne Datenblätter
18. Bei welchen Energieanlagen ist eine Anmeldung möglich ?
Eine Anmeldung ist ausschließlich für normkonforme, vollständig dokumentierte und von Fachpersonal geprüfte Systeme möglich.
Diese technische und rechtliche Abgrenzung dient Ihrer Sicherheit – und schützt uns als Meisterbetrieb vor Verstößen gegen geltende Vorschriften.
19. Warum meldet Ihr keine Balkonkraftwerde an ?
Ein Balkonkraftwerk muss seit 2024 nur noch bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert werden. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig. Die Registrierung im MaStR ist kostenlos und innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme durchzuführen.
20. Übernehmt Ihr die Anmeldung beim Marktstammdatenregister?
Ja. Bei einer Anmeldung für eine PV Anlage ist die Meldung im MaStR. kostenlos.