Marktstammdatenregister (MaStR)

Wer muss seine Anlage anmelden und welche Fristen gelten?

Übersicht Marktstammdatenregister für die Registrierung von Energieanlagen

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das zentrale Register der Bundesnetzagentur für Energieanlagen in Deutschland. Betreiber von Photovoltaikanlagen und weiteren Energieanlagen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Anlage im Marktstammdatenregister zu registrieren.
 
Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob Strom eingespeist, selbst verbraucht oder vollständig gespeichert wird. 
Ohne eine ordnungsgemäße Registrierung gilt die Anlage formal als nicht gemeldet und kann zu Rückfragen oder formalen Beanstandungen führen.
 

Zur Registrierung verpflichtet sind grundsätzlich die Betreiber der Anlage, sowohl private als auch gewerbliche Anlagenbetreiber. Auch bei gemeinsam betriebenen Anlagen muss eine eindeutige Zuordnung des Betreibers erfolgen. 

Im Marktstammdatenregister werden unter anderem Angaben zur Anlage, zum Standort, zur installierten Leistung sowie zum Betreiber erfasst. Diese Angaben müssen vollständig und konsistent zu den beim Netzbetreiber hinterlegten Daten sein, um formale Fehler zu vermeiden. 

Die Registrierung muss innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen erfolgen. Für die Registrierung von Anlagen und Speichern beträgt die Frist in der Regel ein Monat nach Inbetriebnahme, beginnend mit dem Zeitpunkt der ersten Netzeinspeisung oder dem Zeitpunkt, an dem die Anlage betriebsbereit ist.  

Änderungen an der Anlage, am Betreiber oder an technischen Eckdaten sind ebenfalls im Marktstammdatenregister zu aktualisieren. 


Die Eintragung im Marktstammdatenregister ersetzt nicht die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber (EVU).

Beide Schritte sind getrennt voneinander erforderlich und erfüllen unterschiedliche rechtliche und organisatorische Zwecke. 

In der Praxis entstehen Fehler häufig durch unvollständige Angaben, fehlerhafte Leistungsdaten oder Abweichungen zwischen MaStR-Eintrag und Netzbetreiber-Anmeldung. 

Auch nicht aktualisierte Änderungen führen regelmäßig zu Nachfragen durch die Bundesnetzagentur und können den Anmeldeprozess verzögern. 

Weitere Informationen:
Details zum Anmeldung MaStR. der feopye GmbH finden Sie im entsprechenden Servicebereich

Hinweis:
Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information zu formalen Anforderungen. 
Die individuelle Prüfung und Durchführung der erforderlichen Anmeldungen erfolgt
im Rahmen der Beauftragung durch die feopye GmbH.