Wirtschaftlichkeit der PV-Anmeldung 


Amortisation und rechtliche Einordnung

Diese Seite erläutert die wirtschaftlichen Grundlagen der Anmeldung einer Photovoltaikanlage sowie der optionalen VDE-Prüfung.
Die dargestellten Berechnungen dienen der Orientierung und basieren auf realistischen Durchschnittswerten für typische private PV-Anlagen in Deutschland.

Balkendiagramm zur Amortisation der PV-Anmeldung inklusive VDE-Prüfung mit Kostenausgleich nach etwa vier Monaten Betrieb



Anmeldung inkl. VDE-Prüfung


Wirtschaftliche Betrachtung

Für diese Option wird von folgenden Annahmen ausgegangen:
Kosten für Anmeldung und VDE-Prüfung: 798 €

Durchschnittlicher Jahresertrag einer PV-Anlage (ca. 10 kWp): ≈ 9.500 kWh
Mischwert aus Eigenverbrauch und Einspeisung: ≈ 0,28 € / kWh

Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher monatlicher Stromertrag von:
≈ 221 € pro Monat

Auf dieser Grundlage sind die Kosten für Anmeldung und Prüfung nach etwa:
ca. 4 Monaten Betrieb wirtschaftlich ausgeglichen.

Balkendiagramm zur Amortisation der reinen PV-Anmeldung mit Kostenausgleich nach etwa zwei Monaten Betrieb



Reine PV-Anmeldung 


Wirtschaftliche Betrachtung

Für diese Option wird von folgenden Annahmen ausgegangen:

Kosten für die Anmeldung: 479 €


Durchschnittlicher Jahresertrag einer PV-Anlage (ca. 10 kWp): ≈ 9.500 kWh
Mischwert aus Eigenverbrauch und Einspeisung: ≈ 0,28 € / kWh


Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher monatlicher Stromertrag von:
 ≈ 221 € pro Monat


Auf dieser Grundlage sind die Kosten für die Anmeldung nach etwa:
 ca. 2 Monaten Betrieb wirtschaftlich ausgeglichen.

 Rechtliche Einordnung 

Auch bei der reinen Anmeldung gelten die gesetzlichen Vorgaben des EEG zur ordnungsgemäßen Inbetriebnahme und zur Kalendermonatsregel.
Die wirtschaftliche Betrachtung basiert auf dem regulären Betrieb der Anlage nach erfolgreicher Anmeldung.

Technische Voraussetzungen und Prüfanforderungen ergeben sich aus den jeweils geltenden technischen Anschlussregeln sowie den Vorgaben der Netzbetreiber.


Nach den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gilt eine Photovoltaikanlage erst dann als ordnungsgemäß in Betrieb genommen, wenn:

  • die Anlage vollständig angemeldet ist und
  • die Inbetriebnahme korrekt angezeigt wurde.


Zudem ist zu beachten, dass der wirtschaftliche Start der Anlage an den Kalendermonat gebunden ist.
Verzögerungen können daher zu nicht nachholbaren Ertragsverlusten führen.

Die VDE-Prüfung nach DIN VDE 0100-600 stellt sicher, dass die Anlage den technischen Anschlussbedingungen entspricht und ohne Rückfragen oder Verzögerungen in Betrieb genommen werden kann.


 Hinweis zur Berechnung 

Die dargestellten Werte stellen Durchschnittswerte dar.

Der tatsächliche Ertrag kann je nach folgenden Faktoren abweichen:

  • Anlagengröße und Ausrichtung
  • Standort
  • Eigenverbrauchsanteil
  • Strompreis und Einspeisevergütung


Die Amortisationsrechnung ersetzt keine individuelle Wirtschaftlichkeits- oder Steuerberatung.

 Zusammenfassung 

Die Anmeldung einer Photovoltaikanlage ist eine notwendige Voraussetzung für den wirtschaftlichen Betrieb.

Die Kosten für Anmeldung und ggf. Prüfung stehen in einem klar kalkulierbaren Verhältnis zum laufenden Stromertrag.

Bereits nach wenigen Monaten sind die Aufwendungen durch den Betrieb der Anlage wirtschaftlich ausgeglichen.