Welche Leistung möchten Sie buchen?


Starten Sie jetzt unseren kurzen Check und sehen Sie sofort, welche Anmeldung für Ihre PV-Anlage erforderlich ist. 

1- ➡️ PV-Anmeldung - bundesweit

  • Nur Anmeldung - wenn Ihre Anlage geprüft ist

2 -➡️ PV-Anmeldung und Prüfung VDE - nur in NRW

  • Anmeldung - wenn kein Prüfprotokoll vorliegt

FAQ  

Prüfprotokoll gemäß DIN VDE 0100-600

Hinweis:

Ohne Prüfprotokoll gemäß DIN VDE 0100-600 kann die Anmeldung nicht abgeschlossen werden. 

 Warum ist ein Prüfprotokoll gemäß DIN VDE 0100-600 zwingend erforderlich? 

 Was passiert, wenn es später zu einem Schaden kommt (z. B. Brand)?

 Warum betrifft das die Geschäftsführung bzw. den Unternehmer persönlich?

Zusammenfassung (lange Version):
Warum ist ein Prüfprotokoll für Unternehmen zwingend erforderlich? 

Start Up - 5 PV Anlagen anmelden

Photovoltaik 5er Paket

5er Paket (pro Stück 299,00 €):

  • Brutto gesamt: 1779,05 €
  • Netto gesamt:  1495,00 €
  • Netto pro Stück: 299,00 €



  • 5 er-Paket – 90 Tage gültig


Für alle Energie Pioniere, der leichte Einstieg....
Wir bieten speziell für Neukunden im B²B ein attraktives Angebot, um unseren Service unverbindlich und risikofrei auszuprobieren.
Lassen Sie sich von unserer Qualität und unserem Engagement überzeugen. 
Erleben Sie, wie unkompliziert die Anmeldung von Photovoltaikanlagen sein kann. 
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich von unserem Service zu überzeugen. Gemeinsam treiben wir die Energiewende voran! 

Häufige Fragen und Antworten B²B

Willkommen in unserem FAQ-Bereich. 

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Dienstleistungen. 

Unser Ziel ist es, Ihnen klare und hilfreiche Informationen zu bieten.

Wie unterstützen wir Sie bei den Anmeldungungen ?

Anmeldung zu Festpreisen oder Staffelpreisen?

Mit welchen Energieversorgern arbeiten wir zusammen?

Anmeldung beim Marktstammdatenregister?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wie kann ich Kooperationspartner werden?

Wie können wir zusammenarbeiten? 

Welch eine Art von Bezahlung bevorzugen wir bei B²B ?

Welche Leistung bieten wir Ihnen zusätzlich als Partner an? 

In welchen Ländern bieten wir unsere Dienstleistung an? 

FAQ  

Prüfprotokoll gemäß DIN VDE 0100-600

Hinweis:

Ohne Prüfprotokoll gemäß DIN VDE 0100-600 kann die Anmeldung nicht abgeschlossen werden. 

Warum ist ein Prüfprotokoll gemäß DIN VDE 0100-600 zwingend erforderlich? 

Was passiert, wenn es später zu einem Schaden kommt (z. B. Brand)?

Warum betrifft das die Geschäftsführung bzw. den Unternehmer persönlich?

Zusammenfassung (lange Version):
Warum ist ein Prüfprotokoll für Unternehmen zwingend erforderlich? 

Anmeldung per App

Über unsere Apps können Fachpartner Projekt- und Anmeldedaten einfach digital erfassen und übermitteln.
Die Apps sind ausschließlich für B2B-Partner vorgesehen und stehen aktuell für Android-Geräte zur Verfügung.
Jeder Fachpartner nutzt eine eigene App mit seinem Logo.
Die übermittelten Formulardaten werden nach dem Absenden automatisch an die feopye GmbH zur weiteren Bearbeitung übertragen. 

PV-Anmeldung

App zur einfachen Erfassung und Übermittlung von Photovoltaik-Anmeldungen.
Installation über den Android-Link oder per QR-Code. 

Wärmepumpen-Anmeldung

App zur digitalen Erfassung von Wärmepumpen-Anmeldungen.
Installation über den Android-Link oder per QR-Code. 

Kundenbewertungen

★★★★☆
Durchschnittliche Kundenzufriedenheit: 4,9 / 5 Sterne
34.000+  Online-Aufrufe

Stark nachgefragter PV-Anmeldeservice

Anmeldung abgelehnt  ?

Unterlagen unvollständig

Nachweise fehlen ? 


Genau darum kümmern wir uns  ✔

Preise und Leistungen - Staffelpreise für b2b - Wärmepumpe


Sehr geehrte Fachpartner,

wir freuen uns, Ihnen unsere attraktiven Konditionen vorzustellen. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur hochwertige Dienstleistungen, sondern auch maßgeschneiderte Preise anzubieten, die Ihren Bedürfnissen gerecht werden.

Durch unser Staffelpreissystem profitieren Sie von deutlichen Preisvorteilen, je nach Anzahl der vorgenommenen Anmeldungen. 

Bitte beachten Sie, dass die Pakete im Voraus zu begleichen sind. Eine Skontierung ist bei diesen Konditionen nicht möglich. 

Diese Staffelpreise gelten sofort und laufen auf unbestimmte Zeit, wobei Preiserhöhungen vorbehalten sind.

Die Konditionen haben eine Gültigkeit von 180 Tagen ab Rechnungsstellung, was Ihnen die Flexibilität gibt, Ihre Projekte innerhalb dieses Zeitraums optimal zu planen und durchzuführen. 

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden, Fachpartner und Unternehmen im Sinne von § 14 BGB. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer.  

Kann nicht mit anderen Rabatten oder Aktionen kombiniert werden und ist nicht stornierbar. 

Entdecken Sie die Vorteile einer Partnerschaft mit uns und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung sowie unserem umfangreichen Leistungsportfolio. Gemeinsam gestalten wir die Zukunft der erneuerbaren Energien. 

Das Einsparpotenzial steigt mit der Anzahl der Anmeldungen, wobei bei 50 Anmeldungen eine maximale Ersparnis von etwa ca. 34% gegenüber dem Einzelpreis erreicht wird.



 

Staffel Pakete  - Wärmepumpe



Staffelpreise mit bis zu 12 % Ersparnis
Flexible Paketgrößen (10 / 20 / 30)
Faire und transparente Preisstruktur
Kein Risiko: Die Pakete bleiben 180 Tage gültig
Rechnungsstellung einmalig – keine laufenden Einzelrechnungen 

WP-Paket


1 Anmeldung: 
250,00 Euro 



keine Ersparnis

WP-Sparpaket 10


10 Anmeldungen: 
240,00 Euro 

insgesamt 2400,00 Euro

Sie sparen 100,00 Euro

Dies entspricht ca. 4% gegenüber dem Einzelpreis

WP-Sparpaket 20


20 Anmeldungen:
230,00 Euro 

insgesamt 4600,00 Euro

Sie sparen 400,00 Euro

Dies entspricht ca.8% gegenüber dem Einzelprei

WP-Sparpaket 30


30 Anmeldungen: 
220,00 Euro  

insgesamt 6600,00 Euro

Sie sparen 900,00 Euro

Dies entspricht ca. 12% gegenüber dem Einzelpreis

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Preise und Leistungen für

Endverbraucher


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Wir für Sie im B²B - Neukundenpromotion...

 




Es gilt unsere Datenschutzerklärung.

Wir blicken dankbar auf ein erfolgreiches Jahr mit wertvollen Kundenbeziehungen zurück.Vielen Dank für Ihr Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten sowie einen guten und erfolgreichen Start ins neue Jahr.
Wir befinden uns vom 22.12.2025 bis einschließlich 02.01.2026 im Weihnachtsurlaub. Ab dem 05.01.2026 stehen wir Ihnen wieder vollumfänglich zur Verfügung. 

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Warum ein Prüfprotokoll gesetzlich vorgeschrieben ist –  Anmeldung Ihrer Energieerzeugungsanlage 


Überprüfung Ihrer Anlage  - DIN VDE 0100-600 





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Wie funktioniert die Anmeldung ?

       Es gilt unsere Datenschutzerklärung.

Der Ablauf einer Anmeldung?

1.  Anmeldung

2. Onlineportal

3. Datenprüfung & Anmeldung

4. Fertigmeldung Ihrer Anlage

Download

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Allgemeine Vollmacht - PV Anlage, Wärmepumpe und Wallbox

Grundstückeigentümer (Erklärung des Grundstückeigentümer (zB. bei Mieter))

60 % Regel  (Bestätigung zur Begrenzung der Einspeiseleistung)

Prüfprotokoll VDE DIN 0100-600 

Muster Lageplan

Sie sehen folgenden Bildschirm für Ihr Login, bitte Passwort        DIMITRIYPV       eingeben und auf weiter klicken.  

Ihr Portal öffnet sich dann und Sie können mit der Eingabe beginnen. 

Erfassungsbogen - Sun&Tech

Zugang zu Ihrem Anmeldeformular für PV-Anlagen.

Bitte nutzen Sie den folgenden Button, um das Formular aufzurufen und geben Sie dann Ihr Passwort dort ein.

Passwort:          DIMlTRIYPV 

PV anmelden, Solar, Modul, Unternehmen, Elektro Betrieb, Elektriker, Meisterbetrieb, Konzession, Antrag, Netzbetreiber, EVU,
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Wir arbeiten bundesweit mit über 850 Energieversorgern zusammen

Zusatzvereinbarung - Betreibererklärung 


Erwerber- und Freistellungserklärung (Betreibererklärung) zum Vorliegen der Voraussetzungen des Nullsteuersatzes bei Photovoltaikanlagen


Die Zusatzvereinbarung, Erwerber- und Freistellungserklärung - nachfolgend auch “Zusatzvereinbarung” genannt kommt zwischen der feopye GmbH auch als “Verkäufer” bezeichnet - und dem Käufer als Unternehmer bzw. Verbraucher - im nachfolgenden auch Kunde oder Erwerber genannt – zustande.


1.Allgemeine Hinweise


Die vorliegende Zusatzvereinbarung erfolgt zu dem Zweck den Kunden bzw. Erwerber vom derzeit gültigen Nullsteuersatz (hinsichtlich der Umsatzsteuer) bei Photovoltaikanlagen gem. § 12 Abs. 3 UstG (Umsatzsteuergesetz) unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UstG – sowie insbesondere Abschnitt 12.18 UStAE (Umsatzsteuer-Anwendungserlass) in der Entwurfsfassung des BMF, Entwurfsschreiben vom 26.1.2023, III C 2 – S 7220/22/10002 :010 – profitieren lassen zu können und den Verkäufer von etwaigen verbleibenden Risiken betreffend der (Nach)-berechnung von Umsatzsteuer freizustellen. Zu diesem Zweck erfolgt durch den Kunden die nachfolgende Erwerbererklärung (Betreibererklärung) sowie Freistellungserklärung im Rahmen dieser Zusatzvereinbarung.


2. Erwerbererklärung/ Betreibererklärung


Der Erwerber erklärt hiermit, dass die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 Satz UStG vorliegen. Der Erwerber ist der Betreiber der bestellten Solaranlage. Es handelt sich um ein begünstigtes Gebäude oder andere Voraussetzungen im Sinne des § 12 Abs. 3 Nr. 1 Satz UStG sind gegeben.

Die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage beträgt bzw. wird laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) betragen 

oder die Photovoltaikanlage einschließlich der Solarmodule und der wesentlichen Komponenten und der Speicher (zum Speichern des mit der Photovoltaikanlage erzeugten Stroms) werden auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt/installiert.

Dem Käufer ist bekannt das eine Nichteintragung in das Marktstammdatenregister – bis auf wenige Ausnahmen – dazu führt, dass der Nullsteuersatz nicht anwendbar ist. Ferner erklärt der Käufer das ihm alle gesetzlichen Voraussetzungen zur Anwendbarkeit des Nullsteuersatzes aus § 12 Abs. 3 UstG sowie der 

Inhalt des BMF, Entwurfsschreiben vom 26.1.2023, III C 2 – S 7220/22/10002 :010 bekannt sind.

Sollte eine Änderung eintreten – welche zum Wegfall der Voraussetzungen des Nullsteuersatzes führt – wird der Käufer den Verkäufer hierüber umgehend informieren.


3. Freistellungserklärung/ Betreibererklärung


Der Käufer verpflichtet sich den Verkäufer von sämtlichen Umsatzsteuerzahlungsverpflichtungen die mit der Bestellung des Käufers verbunden sind freizustellen. Dies schließt insbesondere aber nicht ausschließlich die Nachberechnung bzw. Nacherhebung von Umsatzsteuer ein, sofern der Käufer falsche Angaben hinsichtlich der Voraussetzungen aus § 12 Abs. 3 Nr. 1 Satz UStG gemacht hat und/oder die Voraussetzungen zum Nullsteuersatz aus § 12 Abs. 3 UStG nachträglich entfallen. In solchen Fällen ist der Käufer verpflichtet den entsprechenden Umsatzsteuerbetrag sofort und ohne schuldhafte Verzögerung – in Höhe von voraussichtlich 19% auf den Kaufpreis – an den Verkäufer zu bezahlen 




Planet Tree Partnerschaft 

Wir pflanzen zusammen mit Planet Tree Bäume in deutschen Wäldern, um die natürliche CO2-Bindung zu fördern und einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Dies ist ein zusätzlicher Beitrag zu unseren realisierten Projekten, die ebenfalls ökologische Funktionen erfüllen.  Legen Sie uns einfach Ihren Gutschein vor und wir pflanzen eine Baum in Ihrem Namen.

PV-Anlage anmelden, Photovoltaik anmelden, Solaranlage anmelden, Stromanlage anmelden, Anlage beim Netzbetreiber anmelden

 Photovoltaik-Anlage anmelden? Wir übernehmen die komplette PV-Anmeldung fachgerecht und fristgerecht

Wallbox anmelden, E-Auto-Ladestation anmelden, Ladepunkt anmelden, Heimladestation anmelden, Ladeeinrichtung anmelden

 Wallbox anmelden leicht gemacht – wir erledigen alle Anträge und Netzbetreiber-Formulare für Sie

Wärmepumpe anmelden, Heizsystem anmelden, Wärmetechnik anmelden, Wärmeanlage anmelden, Wärmepumpenanschluss anmelden

 Wärmepumpe anmelden beim Netzbetreiber – mit uns läuft alles sicher und ohne bürokratischen Aufwand

Windkraftanlage anmelden, Kleinwindanlage anmelden, vertikale Windkraft anmelden, Windenergieanlage anmelden, Windgenerator

 Vertikale Windkraftanlage anmelden? Wir führen Sie durch alle Genehmigungs- und Meldepflichten

Solaranlage anmelden, Solarstrom-Anlage anmelden, Solarenergie anmelden, Solarprojekt anmelden, Solarleistung anmelden

Wir kennen die Vorschriften – Sie sparen Zeit, Nerven und Geld - Ihre Anlage stressfrei ans Netz gebracht

Netzbetreiber  

Die Anforderungen und Verfahren für die Anmeldung von PV Anlagen können je nach Standort und Netzbetreiber erheblich variieren. Es ist daher unerlässlich, sich bei der Planung und Installation einer PV Anlage genau über die spezifischen Anforderungen und Vorschriften Ihres Netzbetreibers zu informieren. 

Entscheidend zu beachten ist, dass nicht alle PV Anlagen bei jedem Netzbetreiber angemeldet werden können. 

Dies liegt daran, dass die Netzbetreiber unterschiedliche technische und administrative Vorgaben haben, die erfüllt werden müssen, um eine PV Anlage rechtmäßig zu betreiben. 

Diese Vorgaben können beispielsweise die maximale installierte Leistung, technische Standards und die Art der Anmeldung umfassen. 

Um sicherzustellen, dass Ihre PV Anlage den jeweiligen Anforderungen Ihres Netzbetreibers entspricht und rechtmäßig betrieben werden kann, ist es ratsam, sich frühzeitig mit dem Netzbetreiber in Verbindung zu setzen und alle erforderlichen Schritte zur Anmeldung und Genehmigung der Anlage zu klären. Dies gewährleistet nicht nur die Einhaltung der geltenden Vorschriften, sondern auch einen reibungslosen Betrieb Ihrer PV Anlage im Einklang mit den Netzbedingungen vor Ort. Beachten Sie dabei, dass die rechtliche Lage und die Anforderungen sich ändern können, weshalb es wichtig ist, aktuelle Informationen von Ihrem Netzbetreiber einzuholen. 

Überprüfung Ihrer Anlage  - DIN VDE 0100-600 

Eine fachgerechte Überprüfung Ihrer Photovoltaikanlage ist von entscheidender Bedeutung, um den sicheren und effizienten Betrieb zu gewährleisten. Diese Prüfung stellt sicher, dass alle elektrischen Installationen ordnungsgemäß durchgeführt wurden und die Anlage den geltenden Sicherheitsstandards entspricht. 

Neben dieser grundlegenden Überprüfung können auch zusätzliche Tests durchgeführt werden, die speziell auf Photovoltaikanlagen zugeschnitten sind. 

Diese Tests gewährleisten, dass alle wichtigen Parameter, wie die elektrische Sicherheit, die Funktionsfähigkeit der Module und Wechselrichter sowie die ordnungsgemäße Installation, geprüft werden. 

Wir bieten diese normkonformen Prüfungen in ganz Nordrhein-Westfalen (NRW) an. Unser zertifizierter Elektriker kommt direkt zu Ihnen, um die Anlage vor Ort gründlich zu überprüfen. 

Die Prüfung durch unseren erfahrenen Fachmann stellt sicher, dass Ihre Anlage nicht nur den rechtlichen Anforderungen entspricht, sondern auch langfristig effizient und störungsfrei funktioniert. 

Wir wissen, dass manche Anbieter mit vereinfachten Verfahren werben – aus rechtlicher Sicht ist jedoch eine dokumentierte Abnahme zwingend notwendig. 

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Warum ein Prüfprotokoll gesetzlich vorgeschrieben ist –  Anmeldung Ihrer Energieerzeugungsanlage  DIN VDE 0100-600






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PV anmelden, Solar, Modul, Unternehmen, Elektro Betrieb, Elektriker, Meisterbetrieb, Konzession, Antrag, Netzbetreiber, EVU
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Der Ablauf einer Anmeldung? 

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über den standardisierten Anmeldeprozess. 
Bitte beachten Sie, dass Abweichungen von diesem Ablauf nicht möglich sind. 
Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass wir auf die Geschwindigkeit und den Termin des Energieversorgers (EVU) keinen Einfluss haben. 

Anmeldung online buchen & bezahlen 

  • Reservieren Sie Ihre Anmeldung direkt online – so garantieren wir Ihnen, dass Ihr Auftrag verbindlich bei uns eingeht. 
  • Zahlung über PayPal mit Käuferschutz? Kein Problem – Sie gehen kein Risiko ein und können sich entspannt zurücklehnen. 

  • Nach dem Zahlungeingang erhalten Sie Ihre transparente, nachvollziehbare Rechnung. Alles klar, alles einfach 

Datenprüfung & Auftrag

  • Wir überprüfen Ihre gemachten Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität. 


  • Liegen alle Daten vollständig vor, erhalten Sie eine eine Auftragsbestätigung. 


  • Senden Sie uns bitte die unterschriebene Auftragsbestätigung zurück.


  • Danach bitten wir Sie per E Mail, uns Ihre kompletten Daten Ihrer PV Anlage zu übermitteln. 


  • Dazu können Sie unseren komfortablen Online-Anmeldeservice nutzen, um Ihre Daten bequem und unkompliziert zu übermitteln.


  • Falls Sie das Onlineformular nicht nutzen möchten, können Sie stattdessen die beigefügten PDF-Dateien ausfüllen und uns per E-Mail zurücksenden. 

Anmeldung

  • Spätestens nach drei Werktagen beginnen wir gemäß §14 EEG mit dem Anmeldeprozess Ihrer PV-Anlage beim zuständigen Netzbetreiber. 


  • Nach Abschluss der Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Bestätigung von uns. 


  • Sollte Ihr Netzbetreiber eine Vorgangs/ Antragsnummer vergeben, leiten wir Ihnen diese zur weiteren Verwendung weiter.


  • Anschließend stellen wir Ihnen unsere Rechnung. (PayPal oder Rechnung)


  • Auch nach der Anmeldung stehen wir Ihnen für Fragen weiterhin zur Verfügung

Fertigmeldung Ihrer PV-Anlage

Sobald folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die PV-Anlage ist vollständig installiert und betriebsbereit


  • Alle Anträge wurden vom Netzbetreiber bearbeitet


  • Uns liegt das Erstinbetriebnahme-Prüfprotokoll vor (nach DIN VDE 0100-600 / VDE 0126-23)


  • Unsere Rechnung wurde beglichen (PayPal bevorzugt)


…melden wir Ihre Anlage beim Netzbetreiber als betriebsbereit (Fertigmeldung) und veranlassen bei Bedarf den Zählertausch.


Genießen Sie Ihren ökologischen Vorteil.

Vielen Dank für Ihre Anmeldung. Ihre Investition in erneuerbare Energien trägt nicht nur zur Reduzierung Ihres CO₂-Fußabdrucks bei, sondern unterstützt auch den Ausbau einer nachhaltigen Energieversorgung. 

Mit Ihrer Anlage leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz und zur Ressourcenschonung.

Was dürfen wir nicht anmelden ? 

Wir möchten uns aufrichtig dafür entschuldigen, dass wir keine DIY-Lösungen anmelden können und dürfen. Ein Beispiel dafür ist das Zusammenfügen von Balkonkraftwerken zu einer Anlage und den damit verbundenen zahlreichen Wechselrichtern. 

Auch DIY-Lösungen im Bereich von Akkus werden nicht unterstützt. 

Dies liegt an einer Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen und Sicherheitsanforderungen, die wir einhalten müssen. Wir sind uns bewusst, dass dies zu Unannehmlichkeiten führen kann und bedauern die dadurch entstehenden Umstände. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass DIY-Lösungen aufgrund fehlender Zertifizierungen, mangelnder Einhaltung von Sicherheits- und Qualitätsstandards sowie rechtlicher Anforderungen nicht von uns angemeldet werden.

Die Einhaltung dieser Vorschriften und Gesetze ist notwendig, um die Sicherheit und den Schutz aller Beteiligten zu gewährleisten.  

Anlagen ohne Prüfung durch einen vor Ort ansässigen Elektriker der ein Prüfprotokoll erstellt hat. 

Anlagen die kein Elektriker erstellt hat.

Balkonkraftwerk - Balkonanlage

Die Anmeldung beim Energieversorgungsunternehmen (EVU), also dem Netzbetreiber, ist seit 2024 nicht mehr erforderlich

Ein Balkonkraftwerk muss in Deutschland allerdings im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Die obliegt dem Endverbraucher.

🟦 Ich bin der Betreiber → JA
Preise verstehen sich in Euro – 0 % gesetzliche MwSt. (Betreibererklärung)
Gemäß § 12 Abs. 3 UStG gilt ein Umsatzsteuersatz von 0 % für private PV-Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden. Keine MwSt. ausgewiesen, da Steuerbefreiung greift. 

🟥  Ich bin nicht der Betreiber → NEIN
Für PV-Anlagen mit Rechnungsdatum vor dem 01.01.2023 gilt der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 %. Der Endpreis beträgt dann 1059,10 € inkl. MwSt. 
 

Hinweis zum Widerrufsrecht:
Als Verbraucher haben Sie grundsätzlich 14 Tage Zeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. 

🟦  Sofortiger Beginn: Ihr Widerrufsrecht entfällt nach vollständiger Leistung.
🟥  Beginn nach 14 Tagen: Ihr Widerrufsrecht bleibt während der Frist bestehen.

Bitte treffen Sie Ihre Auswahl über die oben stehende Option. 

Downloads

Für die Anmeldung Ihrer Wärmepumpe bedarf es einer Vollmacht.

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Vollmacht 

Wir müssen für die Anmeldung bevollmächtigt werden. 

Die Vollmacht muss zuvor ausgefüllt und unterzeichnet werden.

Prüfberichterstellung 

DIN VDE 0100-600 

Dokumentation gemäß den Normen gemäß VDE 0126-23 (DIN EN 62446) 

Anfrage zur Anmeldung 

Hier haben Sie die Möglichkeit, eine unverbindliche Voranfrage zur Anmeldung Ihrer Wallbox zu stellen.

Diese Voranfrage ist der erste Schritt zu Ihrer eigenen nachhaltigen Energiequelle und unterstützt Sie dabei, schnell und unkompliziert alle erforderlichen Formalitäten zu erledigen. 

Warum warten? Nutzen Sie die Voranfrage noch heute und sichern Sie sich den Vorsprung in der Energiewende! 

Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die nächsten Schritte zu besprechen und Ihnen bei der erfolgreichen Anmeldung Ihrer Anlage zu helfen.

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Hallo! Ich bin Martin Jung ein KI-Agent. Darf ich Ihnen helfen? 


Unser KI-Assistent Martin Jung steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und hilft Ihnen mit Antworten – schnell, einfach und ohne Wartezeiten!

Sofortige Antworten auf Ihre Fragen – keine langen Recherchen notwendig!
Verständliche Erklärungen – Schritt-für-Schritt-Hilfe rund um die Anmeldung.
24/7 Unterstützung – der KI-Assistent ist jederzeit für Sie da.
Individuelle Beratung – maßgeschneiderte Informationen für Ihre Situation.

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AGB - der feopye GmbH für Endverbraucher b2c

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleitungen der feopye GmbH B2C Verbraucher 

 

§1 Geltungsbereich der feopye GmbH        

§1.1 Die nachstehenden Zusätze zur Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von feopye GmbH und seinen Auftraggebern. 

§1.2 Mit der Beauftragung der Dienstleistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Geschäftsbedingungen oder Zusatzvereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. 

§1.3 feopye GmbH behält sich vor, die Auftragsannahme jederzeit ohne Angaben von Gründen abzulehnen. 

 

§2 Gegenstand und Leistungsumfang 

 

§2.1 Gegenstand des Vertrages sind die in dem Auftrag oder im Vertrag bezeichneten Leistungen. 

§2.2 Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung 

 

§3 Angebot und Preise 

 

§3.1 feopye GmbH erstellt auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers ein Angebot. Angebote sind freibleibend. 

§3.2 Die Vergütung richtet sich nach den im Angebot genannten Preisen und Leistungsumfang. Alle Preise sind in Euro beziffert. Unvorhersehbare Zusatzleistungen oder Zuschläge können schriftlich vereinbart werden. Preisangaben der feopye GmbH sind Nettopreise bei Gewerbetreibende (B2B) und Bruttopreise bei Endverbraucher (B2C). 

§3.3 Wenn aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Informationen oder nicht vertragsgerechter Mitwirkung des Auftraggebers der Arbeitsaufwand erheblich über den bei Vertragsabschluss genannten Schätzungen liegt, so ist die feopye GmbH auch bei Vergütung nach Festpreis zu einer angemessenen Erhöhung berechtigt. 

 

§4 Vertrag 

 

§4.1 Vertragsparteien dieses Vertrages sind der Auftraggeber und feopye GmbH. 

§4.2 Der Auftraggeber erteilt seinen Auftrag in elektronischer oder schriftlicher Form. Ein Auftrag gilt als angenommen und der Vertrag tritt in Kraft, wenn die Auftragsannahme von feopye GmbH schriftlich (auch in Form einer E-Mail) bestätigt wurde. 

§4.3 Als Ausführungszeitraum wird der im Vertrag angegebene Beginn der Lieferzeit bis zum Fertigstellungstermin festgelegt. 

§4.4 Kann ein Auftrag aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit oder technische Probleme) nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausgeführt werden, wird der Auftraggeber umgehend durch feopye GmbH hierüber informiert. Einen Schadensersatzanspruch kann der Auftraggeber hieraus nicht ableiten. 

§4.5 Als regelmäßige Arbeitstage gelten wöchentlich Montag bis Freitag. Hiervon abweichende Regelungen müssen im Vertrag vereinbart werden. 

 

§5 Widerrufsrecht /Kündigung 

 

§5.1 Der Auftraggeber hat bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Auftragsbestätigung durch feopye GmbH das Recht den Auftrag schriftlich zu widerrufen. Es handelt sich hier um einen Handelskauf nach HGB. 

§5.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag jederzeit zu stornieren. In diesem Fall hat er jedoch die bis zur Stornierung entstandenen Kosten zu erstatten und die bereits angefangenen Dienstleistungen zu bezahlen. 

§5.3 feopye GmbH ist berechtigt bei Nichteinhaltung der AGB, insbesondere bei Zahlungsverzug des Auftraggebers, vorliegende Aufträge bis die Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder zu stornieren. 

§5.4 Kann feopye GmbH Verpflichtungen durch Umstände, welche er nicht zu verantworten hat, nicht länger erfüllen, hat feopye GmbH ohne jede Schadenersatzpflicht das Recht, den Vertrag zu lösen. Solche Umstände sind auf jeden Fall, aber nicht ausschließlich, Feuer, Unfall, Krankheit, Pandemie, höhere Gewalt oder sonstige Umstände, auf die feopye GmbH keinen Einfluss auszuüben vermag. 

§5.5 feopye GmbH ist nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Auftraggeber seinen vorgenannten Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. 

Der Anspruch auf Vergütung und Ersatz, der durch die unterlassene Mitwirkungspflicht des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie eines eventuell entstandenen Schadens bleibt auch dann bestehen, wenn feopye GmbH von seinem Kündigungsrecht nicht Gebrauch macht. 

 

 

§6 Mitwirkungsleistung des Auftraggebers 

 

§6.1 Der Auftraggeber wird der feopye GmbH bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Die erforderlichen Informationen und Unterlagen sind unaufgefordert, vollständig und rechtzeitig vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. 

 

§7 Leistungsverzögerungen. 

 

§7.1 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die feopye GmbH die Erbringung der geschuldeten Leistung wesentlich erschweren oder grob fahrlässig verursacht wurden, hat feopye GmbH nicht zu vertreten. feopye GmbH ist in diesen Fällen berechtigt, die Lieferung/Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Vorlaufzeit, zu verschieben. 

§7.2 feopye GmbH kann von dem im Vertrag angegebenen Liefertermin abweichen, wenn sich der Auftrag als außerordentlich umfangreich erweist oder besondere Schwierigkeiten aufweist 

§7.3 Kommt feopye GmbH mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn feopye GmbH eine vom Auftraggeber gesetzte Nachfrist nicht einhält. 

§7.4 Kommt der Auftraggeber seiner vorgenannten Mitwirkungsplicht nicht nach und die notwendigen Angaben und Unterlagen sind nicht rechtzeitig vorhanden, verlängert sich der Fertigstellungstermin dementsprechend. 

 

§8 Feststellung der Auftragsbeendigung /Abnahme 

 

§8.1 Hat die feopye GmbH die vereinbarten Leistungen erbracht und entsprechen diese der vertraglich geschuldeten, so teilt er dies dem Auftraggeber schriftlich mit. 

§8.2 Die erstellten Leistungen werden den Auftraggebern je nach Absprache per E-Mail, auf einem Speichermedium übergeben.  Der Versand oder die elektronische Übermittlung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Daten oder für deren Verlust sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem nicht elektronischen Transportweg und auf dem elektronischen Transportweg haftet feopye GmbH nicht. 

§8.3 Die vereinbarten Leistungen gelten als erbracht, wenn feopye GmbH die Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben hat oder die Daten nachweisbar an den Auftraggebern abgeschickt wurden. 

§8.4 Der Abnahmetatbestand liegt vor, wenn 

ꞏ der Auftraggeber dies schriftlich bestätigt hat oder 

ꞏ der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen mit schriftlicher Begründung widersprochen hat oder 

ꞏ der Auftraggeber gelieferte Daten oder Teile daraus verwendet oder 

ꞏ der Auftraggeber die Rechnung von feopye GmbH ohne Vorbehalte begleicht. 

§8.5 Bis zur rechtskräftigen Abnahme bleibt der Eigentumsvorbehalt für gelieferte Dienstleistungen bei feopye GmbH. 

§9 Haftung und Mängelbeseitigung 

9.1 Haftungsbeschränkung für eigeninstallierte Anlagen (B2C)
9.1.1 Der Kunde bestätigt, dass die Anlage nicht durch die feopye GmbH montiert wurde.
9.1.2 Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für Bau, Installation, Betrieb und Sicherheit der Anlage.
9.1.3 Der Kunde ist sich bewusst, dass die Arbeiten Risiken beinhalten, insbesondere durch Elektrizität, technische Komponenten oder Baumaßnahmen.
9.1.4 Für die fachgerechte Inbetriebnahme ist ein Prüfprotokoll nach DIN VDE 0100-600 sowie ggf. DIN EN 62446 und DIN EN 61829 erforderlich. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Prüfprotokoll selbst erstellen zu lassen bzw. von einem qualifizierten Elektrofachbetrieb zu erhalten.
9.1.5 Die feopye GmbH übernimmt keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit, Sicherheit oder den Betrieb der eigeninstallierten Anlage.
9.1.6 Der Kunde stellt die feopye GmbH sowie deren Mitarbeiter, Vertreter und Partner von allen Ansprüchen, Schäden oder Kosten frei, die aus Montage, Betrieb oder Mängeln der Anlage entstehen.
9.1.7 Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schäden aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei ausdrücklicher Übernahme einer Garantie durch feopye. 

 

9.2 Allgemeine Haftung und Mängelbeseitigung
 
9.2.1 Die feopye GmbH versichert, alle Aufträge mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen auszuführen. Eine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die durch höhere Gewalt oder technische Störungen verursacht wurden, ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.2.2 Fehler, die aus der Nichtbeachtung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers resultieren, können feopye GmbH nicht angelastet werden. Insbesondere haftet feopye GmbH nicht für Leistungsverzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch unklare, fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Auftraggebers entstehen.
9.2.3 Wird die Leistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und ist dies von feopye GmbH zu vertreten, verpflichtet sich feopye, die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist ohne Mehrkosten nachzubessern. Voraussetzung ist eine unverzügliche Rüge durch den Auftraggeber, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnis. Eine Minderung des Preises oder sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Beanstandungsrecht erlischt, wenn der Auftraggeber das Produkt bearbeitet oder an Dritte weitergegeben hat.
9.2.4 Die genannten Haftungsgründe sind abschließend. Für sonstige Schäden (z. B. Versand, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden) übernimmt feopye GmbH keine Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.2.5 Die Haftung wird auf die Hälfte des Auftragswertes begrenzt. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden pauschal auf maximal 5 % des Auftragswertes festgesetzt, sowohl für Mängel als auch für Nichterfüllung. 

§10 Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt 

 

§10.1 Es gilt der BGB Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der feopye GmbH und unterliegen seinem Urheberrecht. Somit dürfen Produkte, die von dem Auftragnehmer hergestellt wurden, weder vom Kunden noch von Dritten kopiert, nachgedruckt oder in anderer Art vervielfältigt oder verkauft werden. Unautorisierter Gebrauch wird strafrechtlich verfolgt und hat ein Verfahren wegen Verstoß gegen Urheberrechte zur Folge. 

§10.2 Bei allen an den Auftragnehmer übergebenen Arbeiten wird vorausgesetzt, dass dem Auftraggeber die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte zustehen. Eine Haftung, die aus der Missachtung solcher Rechte entstehen könnten, wird abgelehnt. Wenn Vorlagen mit dem Copyright Dritter ausgestattet sind, wird ebenfalls vorausgesetzt, dass der Auftraggeber über das Einverständnis des Urhebers verfügt. 

 

§11 Zahlungsbedingungen 

 

§11.1 Die Vergütung wird umgehend nach Erhalt einer prüffähigen Rechnung fällig und ist innerhalb einer Frist von 5 Tagen ohne Abzüge zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist feopye GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe des derzeit allgemein gültigen Zinssatzes eines Kontokorrentkredites zu berechnen und eventuelle Kosten eines außergerichtlichen Inkassoverfahrens gehen in voller Höhe zu Lasten des Auftraggebers. 

§11.2 Bei umfangreichen Aufträgen kann feopye GmbH einen angemessenen Vorschuss verlangen. Werden Teillieferungen vereinbart, so erfolgt die Rechnungslegung für die erbrachte Leistung jeweils mit der entsprechenden Teillieferung. 

§11.3 Akzeptierte Zahlungsmöglichkeiten 

- Vorkasse (Rechnung) per Überweisung 

Über PayPal Checkout (PayPal Rechnung): 

- Zahlung per PayPal 

§11.4 Weitere Einzelheiten zur Zahlung 

Der Rechnungsbetrag ist bei Zahlung auf Rechnung innerhalb von 5 Tagen auszugleichen.                          Besondere Vereinbarungen zu angebotenen Zahlungsarten:                                                                                Zahlung über "PayPal" / "PayPal Checkout"                                                                                                                Bei Auswahl einer Zahlungsart, die über "PayPal" / "PayPal Checkout" angeboten wird, erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A. (22-24 Boulevard Royal L-2449, Luxemburg; "PayPal"). Die einzelnen Zahlungsarten über "PayPal" werden Ihnen unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz sowie im Online-Bestellvorgang angezeigt. Für die Zahlungsabwicklung kann sich "PayPal" weiterer Zahlungsdienste bedienen; soweit hierfür besondere Zahlungsbedingungen gelten, werden Sie auf diese gesondert hingewiesen. Nähere Informationen zu "PayPal" finden Sie unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/legalhub-full

 

§12 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 

 

§12.1 Auftraggeber und feopye GmbH sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen und Daten absolut vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben und sonst zu verwerten. Die Daten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag auf dem System der feopye GmbH gespeichert wurden, sind nach rechtskräftiger Abnahme durch den Auftraggeber unwiderruflich zu löschen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 

§12.2 Aufgrund der elektronischen Übermittlung von Daten zwischen feopye GmbH und dem Auftraggeber kann ein absoluter Schutz von vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleistet werden. Es ist nicht auszuschließen, dass Dritte unbefugt auf elektronischem Weg Zugriff auf die übermittelten Daten und Informationen nehmen. 

§12.3 Bei allen Aufträgen werden die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung und die Schweigepflicht eingehalten. 

§12.4 Die Vertraulichkeitsverpflichtung hat auch über den Zeitraum der Bearbeitung hinaus auf unbestimmte Zeit Bestand. 

 

§13 Sonstiges 

§13.1 Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt. 

 

§14 Rechtliches 

§14.2 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Duisburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

 

ENDE 


 

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Es gilt unsere Datenschutzerklärung.

Allgemeine Vollmacht - PV Anlage, Wärmepumpe und Wallbox

Grundstückeigentümer (Erklärung des Grundstückeigentümer (zB. bei Mieter))

60 % Regel  (Bestätigung zur Begrenzung der Einspeiseleistung)

Prüfprotokoll VDE DIN 0100-600 

Häufige Fragen und Antworten für private Kunden 

Willkommen in unserem FAQ-Bereich. 

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Dienstleistungen. 

Unser Ziel ist es, Ihnen klare und hilfreiche Informationen zu bieten. 

Wie unterstützen wir Sie bei den Anmeldungungen ?

Anmeldung zum Festpreis / Festpreisgarantie?

Anmeldung beim Marktstammdatenregister?

Mit welchen Energieversorgern arbeiten wir zusammen?

Warum muss ich meine PV-Anlage anmelden?

Was dürfen wir nicht anmelden?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Art von Zahlungen lassen wir zu? 

In welchen Ländern bieten wir unsere Dienstleistung an? 

Hallo! Ich bin Connor Ihr KI-Agent. Darf ich Ihnen helfen?

Support für Ihr Unternehmen




Es gilt unsere Datenschutzerklärung.

Planet Tree Partnerschaft 

Wir pflanzen zusammen mit Planet Tree Bäume in deutschen Wäldern, um die natürliche CO2-Bindung zu fördern und einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Planet Tree ist offizieller Partner von Stadt- und Landesforsten, wodurch sichergestellt wird, dass die gepflanzten Bäume langfristig zur Regeneration unserer Wälder beitragen. 

Jeder von uns gepflanzte Baum spielt eine wichtige Rolle bei der Verbesserung unseres Klimas. Durch die Bindung von CO2 und die Erhöhung der Luftqualität leisten diese Bäume einen entscheidenden Beitrag zur Verringerung. 

Dies ist ein zusätzlicher Beitrag zu den über 1200 realisierten Projekten, die ebenfalls ökologische Funktionen erfüllen.

PV anmelden, Solar, Modul, Unternehmen, Elektro Betrieb, Elektriker

, Meisterbetrieb, Konzession, Antrag, Netzbetreiber, EVU, Netz, Strom, Anmelden, Stromzähler, Inbetriebsetzung, Inbetriebnahme, 48 stunden Anmedlung, Anmeldung 24, EVU Anmeldung Erfahrung, PV Anlage anmelden Service, PV Anmelden NRW

 Mit uns, Sonnen und Windenergie planen, Zukunft gestalten 

 Ihr Schritt in eine nachhaltige Welt ! 


Ökologischer Fußabdruck



durch die Realisierung unserer Projekte wurden.....

62.814 Haushalte 🏡 mit Strom von PV-Anlagen versorgt 🌞




dies ergibt über die Gesamtlaufzeit eine Ersparnis von 

2518.546Tonnen CO₂ 🛢️  und  420.942 Auto -Kilometer 🚗

.



dazu noch mehr als

85.678 tpa CO₂ 🛢️gesparrt 



dies sind jährlich 

über 1623 Anmeldungen 🏡 im Bereich erneuerbare Energien 🌞




dazu haben wir zusammen mit unseren Partnern

  105.386 Bäume 🌲 gepflanzt

PV anmelden, Solar, Modul, Unternehmen, Elektro Betrieb, Elektriker, Meisterbetrieb, Konzession, Antrag, Netzbetreiber, EVU,

PV Anlage anmelden ab 399,00 Euro

Preise und Leistungen - b2b - 

gewerbliche PV Anlagen über 25,00 KWp





Die angegebenen Preise sind Nettopreise, zzgl. Umsatzsteuer von 19%

  • 25,00 - 50 kW:     -     800,00 Euro 
  • 50,01 - 75 kW:     -   1050,00 Euro 
  • 75,01 - 100 kW:    -  1300,00 Euro 
  • 100,01 - 125 kW:  -  1550,00 Euro 
  • 125,01 - 150 kW:   - 1800,00 Euro 
  • 150,01 - 175 kW:   - 2050,00 Euro 
  • 175,01 - 200 kW:   - 2300,00 Euro 
  • 200,01 - 225 kW:   - 2550,00 Euro 
  • 225,01 - 250 kW:   - 2800,00 Euro 
  • über 250 kW:  ~    - 3500,00 Euro 

Bezahlung im b2b  


 Rechnung

Die oben angegebene Preise sind unverbindlich und dienen lediglich zur Information. Es handelt sich um Richtpreise, die nicht als bindendes Angebot zu verstehen sind. Preisänderungen sind vorbehalten. Die Preisangaben entsprechen dem Stand vom 01.11.2024 und können sich seitdem geändert haben. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden im B2B-Bereich.
Es gelten unsere AGB für Unternehmer b2b

Alle Preisangaben auf dieser Seite sind Nettopreise. Änderungen der Mehrwertsteuer oder sonstiger Abgaben können zu Preisänderungen führen. Es besteht kein Anspruch auf Gültigkeit der angegebenen Preise für einen zukünftigen Zeitpunkt. Preisänderungen sowie Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten. 

Der Anbieter behält sich das Recht vor, Preise jederzeit und ohne vorherige Ankündigung anzupassen.

Ihre Photovoltaik beim EVU anmelden

Dienstleistungen für eine bessere Zukunft


  • Abnahme Ihrer Photovoltaikanlage
  • Anmeldung Ihrer vertikalen Windkraftanlagen
  • Anmeldung Ihrer Wärmepumpe
  • Anmeldung beim Markstammdatenregister
  • Anmeldung Ihrer Wallbox
  • Planung von Photovoltaikanlagen
  • Zählerwechsel beantragen 
  • Festpreisgarantie
  • Staffelpreise bei b²b

Zukunft gestalten mit Solarenergie: Innovation trifft Nachhaltigkeit

In einer Zeit, in der ökologische Verantwortung und technologische Innovation zunehmend zusammengehören, eröffnet die intelligente Nutzung ungenutzter Freiflächen durch Solaranlagen völlig neue Perspektiven – ökonomisch wie ökologisch. Unternehmen, die jetzt in Photovoltaik investieren, setzen nicht nur auf erneuerbare Energie, sondern auf einen zukunftsweisenden Wettbewerbsvorteil.

Wirtschaftlicher Weitblick: Energieautarkie und Kosteneffizienz

Sonnenenergie ist heute mehr als eine nachhaltige Alternative – sie ist ein strategischer Erfolgsfaktor. Die Investition in moderne PV-Systeme ermöglicht eine signifikante Senkung Ihrer Energiekosten. Dank neuester Technologien und hoher Wirkungsgrade amortisiert sich die Anlage oft innerhalb weniger Jahre. Danach profitieren Sie von nahezu kostenfreier Energie – planbar, unabhängig und dauerhaft.

Starke Wirkung für Ihr Markenprofil

Nachhaltigkeit ist ein entscheidender Imagefaktor. Eine sichtbare Solaranlage signalisiert Innovationskraft, Umweltbewusstsein und Zukunftsorientierung – Werte, die für Kunden, Investoren und Partner zunehmend entscheidend sind. Ihr Engagement für grüne Energie schafft Vertrauen und hebt Ihr Unternehmen positiv von der Konkurrenz ab.

Unabhängigkeit durch dezentrale Energieerzeugung

Setzen Sie auf Eigenversorgung statt auf volatile Energiemärkte. Eine Photovoltaikanlage ermöglicht es Ihnen, unabhängig von fossilen Ressourcen und konventionellen Versorgern zu agieren. Sie erzeugen grünen Strom direkt am Standort und sichern sich damit eine resiliente Energieversorgung – ein wichtiger Pluspunkt in Zeiten globaler Unsicherheiten und steigender Energiepreise.

Aktiver Beitrag zum Klimaschutz

Wer Solarenergie nutzt, übernimmt Verantwortung – für das Klima, für kommende Generationen und für einen nachhaltigen Wirtschaftsstandort. Eine PV-Anlage reduziert Ihre CO₂-Bilanz drastisch und schützt wertvolle Ressourcen. Anders als fossile Energieträger erzeugt Sonnenstrom keine Emissionen und verursacht keine Umweltbelastungen – ein echtes Plus für Ihre ESG-Bilanz.

Preise und Leistungen  

Voraussetzung für den Anschluss von Erzeugeranlagen an das Stromnetz ist die fachgerechte Überprüfung durch ein Elektrofachunternehmen. Ein  Prüfprotokoll zur Erstinbetriebnahme muss uns vorliegen. 

Überprüfung von Erzeugeranlagen gemäß den Vorgaben der DIN VDE 0100-600.

Sorglos Packet  - Photovoltaikanlage 

999,00 Euro * netto 

  • Anmeldung Photovoltaikanlage 
  • Marktstammdatenregister
  • Stromspeicher ( Batterie / Akku) anmelden                     
  • Voranmeldung
  • Zählerantrag
  • Inbetriebnahmeprotokolle
  • Schaltpläne
  • Übermittlung ( bundesweit) zum  EVU
  • Abnahmeprotokoll
  • Überprüfung nach DIN VDE 0100-600 -  durch unseren Elektriker 

Voraussetzung für den Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage an das Stromnetz ist die fachgerechte Überprüfung durch ein Elektrofachunternehmen. Das Prüfprotokoll zur Erstinbetriebnahme muss uns vorliegen. Andernfalls können wir die Prüfung (nur in NRW) in Ihrem Auftrag durchführen. 

Überprüfung gemäß den Vorgaben der DIN VDE 0100-600.

Grund Packet - Photovoltaikanlage 

450,00 Euro* netto

  • Anmeldung Photovoltaikanlage
  • Marktstammdatenregister
  • Stromspeicher ( Batterie / Akku) anmelden   
  • Voranmeldung
  • Zählerantrag
  • Inbetriebnahmeprotokolle 
  • Schaltpläne 
  • Übermittlung (bundesweit) zum EVU
  • Abnahmeprotokoll


Ihr Elektrounternehmer vor Ort, muss Ihre Anlage gem. DIN VDE 0100-600 prüfen und dies protokollieren. Für die Anmeldung benötigen wir dann dieses normkomforme Prüfprotokoll.

Voraussetzung für den Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage an das Stromnetz ist die fachgerechte Überprüfung durch ein Elektrofachunternehmen. Das Prüfprotokoll zur Erstinbetriebnahme muss uns vorliegen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass nur geprüfte Anlagen ans Netz angeschlossen werden dürfen.  

Spar Packet - ohne MaStR.

400,00 Euro** brutto

  • Anmeldung Photovoltaikanlage
  • Stromspeicher ( Batterie / Akku) anmelden   
  • Voranmeldung
  • Zählerantrag
  • Inbetriebnahmeprotokolle 
  • Schaltpläne 
  • Übermittlung (bundesweit) zum EVU
  • Abnahmeprotokoll


Ihr Elektrounternehmer vor Ort, muss Ihre Anlage gem. DIN VDE 0100-600 prüfen und dies protokollieren. Für die Anmeldung benötigen wir dann dieses normkomforme Prüfprotokoll.

Voraussetzung für den Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage an das Stromnetz ist die fachgerechte Überprüfung durch ein Elektrofachunternehmen. Das Prüfprotokoll zur Erstinbetriebnahme muss uns vorliegen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass nur geprüfte Anlagen ans Netz angeschlossen werden dürfen.  

Wallbox anmelden

179,00 Euro** brutto

  • Anmeldung Ihrer Wallbox
  • Registrierung beim jeweiligen Netzbetreiber

Wärmepumpe 

299,00 Euro** brutto

  • Anmeldung Ihrer Wärmepumpe
  • Registrierung beim jeweiligen Netzbetreiber

Marktstammdatenregister 

119,00 Euro** brutto

  • Anmeldung beim Marktstammdatenregister  (MaStR.)
  • Registrierung beim jeweiligen Netzbetreiber    

Netzverträglichkeitsprüfung

349,00 Euro** brutto

  • technische Netzprüfung 
  • Ermittlung des Einspeisepunktes
  • Einspeisezusage des jeweiligen EVU

Bezahlung für Privatkunden 

  • PayPal (Käuferschutz)
  • Vorkasse (Rechnung)

Bezahlung per PayPal inkl. Käuferschutz wird von uns bevorzug.

*  Preise verstehen sich in Euro - ohne gesetzlicher MwSt.   
Befreiung der USt. lt. § 12 Abs. 3 UmStG für private PV Anlagen (Anmeldung) bis 24,99 KWp. möglich. 

** Preise inkl. 19% Mehrwertsteuer 

Die angegebenen Preise sind unverbindlich und dienen lediglich zur Information. Es handelt sich um Richtpreise, die nicht als bindendes Angebot zu verstehen sind. Preisänderungen sind vorbehalten. Die Preisangaben entsprechen dem Stand vom 01.10.2024 und können sich seitdem geändert haben.

Alle Preisangaben beinhalten die zum genannten Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Steuern und sonstigen Preisbestandteile. Änderungen der Mehrwertsteuer oder sonstiger Abgaben können zu Preisänderungen führen. Es besteht kein Anspruch auf Gültigkeit der angegebenen Preise für einen zukünftigen Zeitpunkt. 

Preise und Leistungen   222222222222222222222  

 Ihre Photovoltaikanlage, stressfrei ans Netz gebracht. 

Sorglos Packet  - Photovoltaikanlage 

999,00 Euro * netto 

  • Anmeldung Photovoltaikanlage 
  • Marktstammdatenregister
  • Stromspeicher ( Batterie / Akku) anmelden                     
  • Voranmeldung
  • Zählerantrag
  • Inbetriebnahmeprotokolle
  • Schaltpläne
  • Übermittlung ( bundesweit) zum  EVU
  • Abnahmeprotokoll
  • Überprüfung nach DIN VDE 0100-600 -  durch unseren Elektriker 



Voraussetzung für den Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage an das Stromnetz ist die fachgerechte Überprüfung durch ein Elektrofachunternehmen. Das Prüfprotokoll zur Erstinbetriebnahme muss uns vorliegen. Andernfalls können wir die Prüfung (nur in NRW) in Ihrem Auftrag durchführen. 

 Überprüfung von Photovoltaikanlagen gemäß den Vorgaben der DIN VDE 0100-600.

Grund Packet - Photovoltaikanlage 

450,00 Euro* netto

  • Anmeldung Photovoltaikanlage
  • Marktstammdatenregister
  • Stromspeicher ( Batterie / Akku) anmelden   
  • Voranmeldung
  • Zählerantrag
  • Inbetriebnahmeprotokolle 
  • Schaltpläne 
  • Übermittlung (bundesweit)  zum EVU
  • Abnahmeprotokoll


Ihr Elektrounternehmer vor Ort, muss Ihre Anlage gem. DIN VDE 0100-600 prüfen und dies protokollieren. Für die Anmeldung benötigen wir dann dieses normkomforme Prüfprotokoll.

 

Voraussetzung für den Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage an das Stromnetz ist die fachgerechte Überprüfung durch ein Elektrofachunternehmen. Das Prüfprotokoll zur Erstinbetriebnahme muss uns vorliegen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass nur geprüfte Anlagen ans Netz angeschlossen werden dürfen.  

Wallbox anmelden

179,00 Euro** brutto

  • Anmeldung Ihrer Wallbox
  • Registrierung beim jeweiligen Netzbetreiber

Wärmepumpe 

299,00 Euro** brutto

  • Anmeldung Ihrer Wärmepumpe
  • Registrierung beim jeweiligen Netzbetreiber

vertikale Windkraftanlage anmelden

549,00 Euro** brutto

  • Anmeldung vertikale Windkraftanlage
  • Stromspeicher ( Batterie / Akku) anmelden   
  • Voranmeldung
  • Zählerantrag
  • Inbetriebnahmeprotokolle 
  • Schaltpläne 
  • Übermittlung (bundesweit)  zum EVU

Marktstammdatenregister 

119,00 Euro** brutto

  • Anmeldung beim Marktstammdatenregister  (MaStR.)
  • Registrierung beim jeweiligen Netzbetreiber    

Netzverträglichkeitsprüfung

349,00 Euro** brutto

  • technische Netzprüfung 
  • Ermittlung des Einspeisepunktes
  • Einspeisezusage des jeweiligen EVU

PayPal - Rechnung für Privatkunden 

Bezahlung per PayPal-Rechnung

Käuferschutz

diese Art der Bezahlung wird von uns bevorzug

  • Vorkasse (Rechnung)

*  Preise verstehen sich in Euro - ohne gesetzlicher MwSt.   
Befreiung der USt. lt. § 12 Abs. 3 UmStG für private PV Anlagen (Anmeldung) bis 24,99 KWp. möglich. 

** Preise inkl. 19% Mehrwertsteuer 

Preise und Leistungen - b2b - 

gewerbliche PV Anlagen über 25,00 KWp





Die angegebenen Preise sind Nettopreise, zzgl. Umsatzsteuer von 19%

  • 25,00 - 50 kW:     -     800,00 Euro 
  • 50,01 - 75 kW:     -   1050,00 Euro 
  • 75,01 - 100 kW:    -  1300,00 Euro 
  • 100,01 - 125 kW:  -  1550,00 Euro 
  • 125,01 - 150 kW:   - 1800,00 Euro 
  • 150,01 - 175 kW:   - 2050,00 Euro 
  • 175,01 - 200 kW:   - 2300,00 Euro 
  • 200,01 - 225 kW:   - 2550,00 Euro 
  • 225,01 - 250 kW:   - 2800,00 Euro 
  • über 250 kW:  ~    - 3500,00 Euro 


Bezahlung im b2b  


Rechnung

Die oben angegebene Preise sind unverbindlich und dienen lediglich zur Information. Es handelt sich um Richtpreise, die nicht als bindendes Angebot zu verstehen sind. Preisänderungen sind vorbehalten. Die Preisangaben entsprechen dem Stand vom 01.11.2024 und können sich seitdem geändert haben. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden im B2B-Bereich.

Alle Preisangaben auf dieser Seite sind Nettopreise. Änderungen der Mehrwertsteuer oder sonstiger Abgaben können zu Preisänderungen führen. Es besteht kein Anspruch auf Gültigkeit der angegebenen Preise für einen zukünftigen Zeitpunkt. Preisänderungen sowie Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Preise jederzeit und ohne vorherige Ankündigung anzupassen.

Wie funktioniert die Anmeldung? 

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über den standardisierten Anmeldeprozess. 
Bitte beachten Sie, dass Abweichungen von diesem Ablauf nicht möglich sind. 
Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass wir auf die Geschwindigkeit und den Termin des Energieversorgers (EVU) keinen Einfluss haben. 

Angabe Ihrer Daten 

Wir bitten um vollständiges Ausfüllen, unseres  Anmeldeformulars.
Auch wenn Ihre Anlage noch nicht errichtet oder in Betrieb genommen wurde, ist eine Anmeldung möglich.  Je detaillierter und vollständiger Ihre Angaben Ihrer Anlage sind, desto schneller und reibungsloser können wir Ihre Energieerzeugungsanlage bei Ihrem EVU registrieren. 

Datenprüfung & Auftrag

Wir überprüfen Ihre gemachten Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität. 
Liegen alle Daten vollständig vor, erhalten Sie eine eine Auftragsbestätigung. Diese bitten wir Sie zu Unterschreiben und an uns zurückzusenden.                                                 Danach erstellen wir wunschgemäß Ihre Rechnung (PayPal Käuferschutz oder Rechnung Vorkasse). 

Anmeldung

Spätestens drei Werktage nach Zahlungseingang beginnen wir gemäß §14 EEG mit dem Anmeldeprozess Ihrer PV-Anlage beim zuständigen Netzbetreiber. Nach Abschluss der Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Bestätigung von uns. 
Sollte Ihr Netzbetreiber eine Vorgangs/ Antragsnummer vergeben, leiten wir Ihnen diese zur weiteren Verwendung weiter. 
Auch nach der Anmeldung stehen wir Ihnen für Fragen weiterhin zur Verfügung.

Genießen Sie Ihren ökologischen Vorteil.

Vielen Dank für Ihre Anmeldung. Ihre Investition in erneuerbare Energien trägt nicht nur zur Reduzierung Ihres CO₂-Fußabdrucks bei, sondern unterstützt auch den Ausbau einer nachhaltigen Energieversorgung. Mit Ihrer Anlage leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz und zur Ressourcenschonung – für eine grünere und lebenswertere Zukunft.  Als Dank für Ihre Anmeldung nutzen Sie bitte unseren Baumgutschein.

Häufige Fragen und Antworten für private Kunden 

Willkommen in unserem FAQ-Bereich. 

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Dienstleistungen. 

Unser Ziel ist es, Ihnen klare und hilfreiche Informationen zu bieten. 

Wie unterstützen wir Sie bei den Anmeldungungen ?

Anmeldung zum Festpreis / Festpreisgarantie?

Anmeldung beim Marktstammdatenregister?

Mit welchen Energieversorgern arbeiten wir zusammen?

Warum muss ich meine PV-Anlage anmelden?

Was dürfen wir nicht anmelden?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Art von Zahlungen lassen wir zu? 

In welchen Ländern bieten wir unsere Dienstleistung an? 

Häufige Fragen und Antworten für private Kunden 

Willkommen in unserem FAQ-Bereich. 

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Dienstleistungen. 

Unser Ziel ist es, Ihnen klare und hilfreiche Informationen zu bieten. 

Wie unterstützen wir Sie bei den Anmeldungungen ?

Anmeldung zum Festpreis / Festpreisgarantie?

Anmeldung beim Marktstammdatenregister?

Mit welchen Energieversorgern arbeiten wir zusammen?

Warum muss ich meine PV-Anlage anmelden?

Was dürfen wir nicht anmelden?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Art von Zahlungen lassen wir zu? 

In welchen Ländern bieten wir unsere Dienstleistung an? 

Häufige Fragen und Antworten für private Kunden 

Willkommen in unserem FAQ-Bereich. 

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Dienstleistungen. 

Unser Ziel ist es, Ihnen klare und hilfreiche Informationen zu bieten. 

Wie unterstützen wir Sie bei den Anmeldungungen ?

Anmeldung zum Festpreis / Festpreisgarantie?

Anmeldung beim Marktstammdatenregister?

Mit welchen Energieversorgern arbeiten wir zusammen?

Warum muss ich meine PV-Anlage anmelden?

Was dürfen wir nicht anmelden?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Art von Zahlungen lassen wir zu? 

In welchen Ländern bieten wir unsere Dienstleistung an? 

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Es gilt unsere Datenschutzerklärung.

Allgemeine Vollmacht - PV Anlage, Wärmepumpe und Wallbox

Grundstückeigentümer (Erklärung des Grundstückeigentümer (zB. bei Mieter))

60 % Regel  (Bestätigung zur Begrenzung der Einspeiseleistung)

Prüfprotokoll VDE DIN 0100-600 

Muster Lageplan

Preise und Leistungen  

 Ihre Photovoltaikanlage, stressfrei ans Netz gebracht. 

Sorglos Packet  - Photovoltaikanlage 

2450,00 Euro * netto 

  • Anmeldung Photovoltaikanlage 
  • Marktstammdatenregister 
  • Stromspeicher ( Batterie / Akku) anmelden                                         
  • Voranmeldung
  • Zählerantrag
  • Inbetriebnahmeprotokolle 
  • Schaltpläne
  • Übermittlung ( bundesweit) zum  EVU
  • Abnahmeprotokoll 
  • Überprüfung nach DIN VDE 0100-600 


    Voraussetzung für den Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage an das Stromnetz ist die fachgerechte Überprüfung durch ein Elektrofachunternehmen. Das Prüfprotokoll zur Erstinbetriebnahme muss uns vorliegen. Andernfalls können wir die Prüfung in Ihrem Auftrag durchführen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass nur geprüfte Anlagen ans Netz angeschlossen werden dürfen. In Deutschland müssen Photovoltaikanlagen vor der Inbetriebnahme gemäß den Vorgaben der DIN VDE 0100-600 überprüft werden. 

Grund Packet - Photovoltaikanlage 

2400,00 Euro* netto

  • Anmeldung Photovoltaikanlage
  • Stromspeicher ( Batterie / Akku) anmelden   
  • Voranmeldung
  • Zählerantrag
  • Inbetriebnahmeprotokolle 
  • Schaltpläne 
  • Übermittlung (bundesweit)  zum EVU
  • Abnahmeprotokoll
  • Überprüfung nach DIN VDE 0100-600 

 

Voraussetzung für den Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage an das Stromnetz ist die fachgerechte Überprüfung durch ein Elektrofachunternehmen. Das Prüfprotokoll zur Erstinbetriebnahme muss uns vorliegen. Andernfalls können wir die Prüfung in Ihrem Auftrag durchführen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass nur geprüfte Anlagen ans Netz angeschlossen werden dürfen. In Deutschland müssen Photovoltaikanlagen vor der Inbetriebnahme gemäß den Vorgaben der DIN VDE 0100-600 überprüft werden. 

Wallbox anmelden

179,00 Euro** brutto

  • Anmeldung Ihrer Wallbox
  • Registrierung beim jeweiligen Netzbetreiber

Wärmepumpe 

299,00 Euro** brutto

  • Anmeldung Ihrer Wärmepumpe
  • Registrierung beim jeweiligen Netzbetreiber

vertikale Windkraftanlage anmelden

549,00 Euro** brutto

  • Anmeldung vertikale Windkraftanlage
  • Stromspeicher ( Batterie / Akku) anmelden   
  • Voranmeldung
  • Zählerantrag
  • Inbetriebnahmeprotokolle 
  • Schaltpläne 
  • Übermittlung (bundesweit)  zum EVU

Marktstammdatenregister 

119,00 Euro** brutto

  • Anmeldung beim Marktstammdatenregister  (MaStR.)
  • Registrierung beim jeweiligen Netzbetreiber    

Netzverträglichkeitsprüfung

349,00 Euro** brutto

  • technische Netzprüfung 
  • Ermittlung des Einspeisepunktes
  • Einspeisezusage des jeweiligen EVU

PayPal - Rechnung für Privatkunden 

  • Bezahlung per PayPal-Rechnung
  • Käuferschutz
  • diese Art der Bezahlung wird von uns bevorzug
  • Vorkasse (Rechnung)

*  Preise verstehen sich in Euro - ohne gesetzlicher MwSt.   
Befreiung der USt. lt. § 12 Abs. 3 UmStG für private PV Anlagen (Anmeldung) bis 24,99 KWp. möglich. 

** Preise inkl. 19% Mehrwertsteuer 

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Kooperationspartner Photovoltaik

Photovoltaik- Umternehmen B²B

Unser Ziel ist es, Ihnen einen Mehrwert zu bieten und langfristige Partnerschaften aufzubauen. 

Wir möchten Sie kennenlernen und erfahren, wie wir Ihnen helfen können, Ihr Unternehmen weiterzuentwickeln.

Leistungen:  

Technischer Support 

Elektroinstallateur - Meister

Festpreise, ohne versteckte Kosten

Spezielle Konditionen 

Staffelpreise

Kooperationsmöglichkeiten 

Prüfungen, Anmeldungen bei dem jeweiligen Energieversorgungsunternehmen (EVU) 

Anfertigung von Messprotokollen.

Prüfung gemäß DIN EN 62446 (VDE 0126-23) und DIN EN 61829 (VDE 0126-24)

Unternehmen PV Anlagen

Unterstützung B²B

Wir fungieren als Ihr Ansprechpartner und führen eine präzise Kommunikation mit dem Netzbetreiber, um sicherzustellen, dass sämtliche erforderlichen Dokumente akkurat und termingerecht eingereicht werden. 

Während des gesamten Prozesses behalten wir den Fortschritt im Blick und halten Sie kontinuierlich über den aktuellen Status Ihres Kunden auf dem Laufenden.

Von der ursprünglichen Anfrage beim Energieversorger bis hin zur abschließenden Eintragung im Marktstammdatenregister übernehmen wir sämtliche Schritte im Zusammenhang mit den Anträgen.

Unser vorrangiges Ziel ist es, den Ablauf effizient und nahtlos zu gestalten, um eine zügige Inbetriebnahme der Solaranlagen zu ermöglichen. 

Liegt die Genehmigung des EVU vor, übernehmen wir die Eintragung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister

Kunde bei der feopye GmbH

Kunden bei B²B

Um die Kundenzufriedenheit im Bereich der Solaranträge zu maximieren, ist die Schaffung eines effizienten und transparenten Prozesses von entscheidender Bedeutung.

Dabei legen wir großen Wert auf klare und verständliche Kommunikation, da wir die Tragweite dieser Verantwortung vollumfänglich verstehen. 

Die präzise Übermittlung von Informationen hat für uns oberste Priorität.

Ein gut informierter Kunde ist der, der über alle relevanten Informationen in Bezug auf ein Produkt oder eine Dienstleistung verfügt. 

Dies manifestiert sich nicht nur in der allgemeinen Kundenzufriedenheit, sondern auch in den positiven Bewertungen Ihres Unternehmens.

Service bei der feopye GmbH

Service bei B²B

Unser Service zur Abwicklung von Solaranträgen bietet eine gezielte Entlastung Ihrer Mitarbeiter und schafft zusätzlichen Spielraum für Ihr Kerngeschäft und den Vertrieb. 

Durch unsere Unterstützung entfällt die Notwendigkeit, sich mit dem zeitintensiven und den komplexen Anforderungen der Antragsstellung auseinanderzusetzen.        

Dadurch können sich Ihre Mitarbeiter uneingeschränkt auf ihre primären Aufgaben konzentrieren.

Die Auslagerung dieser Tätigkeiten ermöglicht eine noch effizientere Arbeitsweise.    

Ihre Mitarbeiter können ihre Kompetenzen optimal einsetzen, um das Kerngeschäft zu stärken und den Vertrieb zu intensivieren. 

Dies führt zu einer signifikanten Zeitersparnis und einer optimalen Nutzung der Ressourcen, was das Potenzial hat, die Umsätze zu steigern und Ihr Unternehmen erfolgreich zu positionieren.


Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen 


Durch das Jahressteuergesetz 2022 (BStBl. I 2023 S. 7) hat der Gesetzgeber einen neuen Absatz 3 in § 12 Umsatzsteuergesetz (UStG) angefügt. Nach § 12 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 UStG ermäßigt sich die Steuer auf 0 Prozent für die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage. 

Eingeschlossen sind dabei die für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und die Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern. Dies gilt, sofern die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.

Mit dem beschlossenen Maßnahmenbündel werden steuerliche bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden abgebaut. § 12 Absatz 3 UStG ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Detaillierte Auskünfte können dem Abschnitt 12.18 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses entnommen werden. 

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html


FAQ: 

Stand: 23. Juni 2023 


Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer? 

Beide Bezeichnungen meinen dasselbe. Von der Mehrwertsteuer ist oft umgangssprachlich die Rede, weil es um die Besteuerung des geschaffenen Mehrwerts geht. Der Begriff steht auch auf manchen Rechnungen oder Quittungen. Der steuerrechtlich korrekte Fachbegriff lautet jedoch Umsatzsteuer, weil der Umsatz von Waren und Dienstleistungen besteuert wird.

Welche umsatzsteuerlichen Erleichterungen im Bereich der Umsatzsteuer enthält das Jahressteuergesetz 2022 für Photovoltaikanlagen? 

§ 12 Absatz 3 UStG regelt, dass auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen ab 1. Januar 2023 u. a. dann keine Umsatzsteuer mehr anfällt, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden (Nullsteuersatz). Die Regelung gilt für alle wesentlichen Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z. B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher. Gleiches gilt für Photovoltaikanlagen, die auf öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden (z. B. Vereinshäuser), installiert werden.

Fällt beim Betreiben einer Photovoltaikanlage zukünftig Umsatzsteuer an? 

In der Regel fällt bei der Einspeisung von Strom künftig keine Umsatzsteuer mehr an. Etwas anderes gilt lediglich, wenn der Betreiber der Photovoltaikanlage auf die Anwendung der sogenannten Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) verzichtet.

Ab wann gilt die Regelung? 

Der Nullsteuersatz gilt ab dem 1. Januar 2023. Wird die Photovoltaikanlage nur gekauft, ohne dass der Verkäufer die Photovoltaikanlage auch zu installieren hat, kommt es darauf an, wann die Photovoltaikanlage vollständig geliefert ist. Hat der Verkäufer hingegen auch die Photovoltaikanlage zu installieren, ist entscheidend, wann die Anlage vollständig installiert ist. Im Falle einer einheitlichen Werklieferung ist der Zeitpunkt der Abnahme entscheidend, der regelmäßig mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme zusammenfällt. Im Hauptanwendungsfall der einheitlichen Werklieferung einer an das öffentliche Stromnetz angeschlossenen Photovoltaikanlage fällt der Leistungszeitpunkt mit dem (ordentlichen) Anschluss an das öffentliche Stromnetz zusammen.

Gilt die Regelung auch für Bestandsanlagen? 

Der Nullsteuersatz gilt nur für Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Januar 2023 geliefert/installiert werden. Eine rückwirkende Anwendung auf Bestandsanlagen ist nicht möglich.

Was ist mit gebäudeintegrierten Photovoltaikanlagen (sogenannte Indach-Anlagen) und dachintegrierten Photovoltaikanlagen (Solarelemente, die als Dachziegel fungieren und gleichzeitig als Solarmodule Strom erzeugen können, sogenannte Solardachziegel)

Die Regelungen zum Nullsteuersatz gelten in gleicher Weise für dachintegrierte und gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen. Bei der Lieferung einer gebäudeintegrierten Photovoltaikanlage im Rahmen einer Dachsanierung unterliegen nur die Kosten dem Nullsteuersatz, die der gebäudeintegrierten Photovoltaikanlage konkret zugeordnet werden können (spezifische Kosten der Photovoltaikanlage). Kosten, die der Dachkonstruktion im Allgemeinen zuzuordnen sind, unterliegen nicht dem Nullsteuersatz.

Was ist bei längeren Lieferfristen? Was bedeutet die Steuersenkung, wenn ich die Photovoltaikanlage schon bestellt, aber im Jahr 2022 nicht erhalten habe? 

Entscheidend ist das Datum, an dem die Photovoltaikanlage geliefert beziehungsweise installiert wird (siehe Frage 4). Liegt dieses Datum nach dem 31. Dezember 2022, fällt keine Umsatzsteuer an. Allerdings folgt hieraus nicht zwangsläufig, dass ein geringerer Kaufpreis zu bezahlen ist. Dies ist vom Vertrag und den darin mit dem Verkäufer im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen abhängig.

Was ist, wenn ich meine bestehende Anlage erweitere? 

Erfolgt die Erweiterung (z. B. Lieferung/Installation eines Batteriespeichersystems oder anderer wesentlicher Komponenten als Ergänzung einer Alt-Anlage) nach dem 1. Januar 2023, fällt beim Kauf der Komponenten einschließlich der Installation keine Umsatzsteuer an.

Ist weiterhin eine Anmeldung des PV-Anlagenbetreibers beim Finanzamt erforderlich? 

Mit der Einspeisung von Strom ist der PV-Anlagenbetreiber Unternehmer im Sinne des UStG. Als solcher hat er sich – wie alle anderen Unternehmer auch – grundsätzlich beim Finanzamt steuerlich anzumelden. Aus Gründen des Bürokratieabbaus und der Verwaltungsökonomie kann jedoch auf die steuerliche Anzeige über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach § 138 Absatz 1 AO und die Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung nach § 138 Absatz 1b AO an das zuständige Finanzamt verzichtet werden, wenn die Betreiber von PV-Anlagen Gewerbetreibende im Sinne des § 15 EStG sind, deren Betrieb sich auf das Betreiben von nach § 3 Nummer 72 EStG begünstigten Photovoltaikanlagen beschränkt,das Unternehmen ausschließlich auf den Betrieb einer Photovoltaikanlage im Sinne des § 12 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 UStG beschränkt ist und die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Anwendung findet. 

Siehe dazu auch das BMF-Schreiben zur steuerlichen Erfassung von Betreiberinnen und Betreibern bestimmter kleiner Photovoltaikanlagen.

Gilt der Nullsteuersatz auch für die Anmietung von Anlagen und bei Leasing- und Mietkaufverträgen? 

Die Anmietung von PV-Anlagen stellt keine Lieferung von PV-Anlagen dar und unterliegt daher dem Regelsteuersatz. Dagegen können Leasing- oder Mietkaufverträge je nach konkreter Ausgestaltung umsatzsteuerrechtlich als Lieferung oder als sonstige Leistung einzustufen sein. Der Nullsteuersatz kann nur auf Lieferungen angewandt werden. In allen anderen Fällen kommt der Regelsteuersatz zur Anwendung. Maßgeblich für die Abgrenzung sind die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien. Dabei sind Laufzeit, Zahlungsbedingungen und mögliche Kombinationen mit anderen Leistungselementen u. ä. zu berücksichtigen.
Dementsprechend liegt beispielsweise eine Lieferung vor, wenn ein automatischer Eigentumsübergang zum Ende der Vertragslaufzeit vertraglich vereinbart ist. Räumt der Vertrag dem Leasinggeber oder Leasingnehmer in Bezug auf den Eigentumsübergang ein Optionsrecht ein, ist ebenfalls von einer Lieferung auszugehen, wenn auf Grund der objektiv zu beurteilenden Umstände des Einzelfalls keine andere Entscheidung wirtschaftlich sinnvoll ist, als die Übertragung beziehungsweise der Erwerb des Eigentums an dem Leasinggegenstand am Ende der Vertragslaufzeit.

Kann ich mir beim Kauf einer Photovoltaikanlage weiterhin die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten lassen? 

Durch die Einführung des Nullsteuersatzes wird ab dem 1. Januar 2023 in Rechnungen keine Umsatzsteuer mehr ausgewiesen (Steuersatz 0 Prozent). Dementsprechend ist es zukünftig nicht mehr möglich beziehungsweise erforderlich, sich Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen (Vorsteuer). Somit muss zur Vermeidung von etwaigen finanziellen Nachteilen nicht mehr auf die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) verzichtet werden. 
Für Photovoltaikanlagen, die vor dem 1. Januar 2023 geliefert/installiert werden, ist der Vorsteuerabzug weiterhin möglich. 

Werden auch Photovoltaikanlagen vom Nullsteuersatz erfasst, deren Leistungswert über 30 kW (peak) liegt? 

Ja. Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden sind stets begünstigt. Begünstigt sind daher auch Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 30 kW (peak), z. B. auf größeren Mietshäusern.

Fällt bei der Anschaffung von Balkonkraftwerken Umsatzsteuer an? 

Dem Nullsteuersatz unterliegen netzgebundene Anlagen und nicht-netzgebundene stationäre Anlagen (sogenannte Inselanlagen). Aus Vereinfachungsgründen ist davon auszugehen, dass Solarmodule mit einer Leistung von 300 Watt und mehr für netzgekoppelte Anlagen oder stationäre Inselanlagen eingesetzt werden. Erfasst sind somit auch sogenannte Balkonkraftwerke mit einer Leistung von 300 Watt und mehr, also Solarmodule, die auf dem Balkon aufgestellt und meistens mit einer Steckdose verbunden werden. Mobile Solarmodule (z. B. für Campingzwecke) mit einer Leistung unter 300 Watt sind dagegen nicht erfasst.

Gilt der Nullsteuersatz auch für Batteriespeicher, Energiemanagementsysteme oder z. B. Wechselrichter und die notwendige Ertüchtigung des Zählerschranks? 

Ja, von der Regelung sind die Lieferung beziehungsweise Montage von Batteriespeicher sowie sämtliche für den Betrieb der Photovoltaikanlage wesentliche Komponenten erfasst. Hierzu gehören auch die notwendige Erneuerung oder Erweiterung des Zählerschranks sowie die Lieferung und der Einbau eines Energiemanagementsystems.
Batteriespeicher unterliegen dem Nullsteuersatz, wenn die Batteriespeicher im konkreten Anwendungsfall dazu bestimmt sind, Strom aus begünstigten Solarmodulen zu speichern. Hiervon ist auszugehen, wenn der Speicher eine nutzbare Kapazität von mindestens 5 kWh hat. Erfüllt der (mobile) Speicher diese Voraussetzung nicht, unterliegt er dem Nullsteuersatz, wenn im Einzelfall nachgewiesen wird, dass er ausschließlich für die Speicherung von Strom aus begünstigten Solarmodulen verwendet wird.

Fällt auf die Reparatur von Photovoltaikanlagen zukünftig Umsatzsteuer an? 

Begünstigt ist auch der Austausch und die Installation defekter Komponenten einer Photovoltaikanlage. Reine Reparaturen ohne die gleichzeitige Lieferung von Ersatzteilen sind hingegen nicht begünstigt.

Was ist mit Garantieverträgen oder Wartungsverträgen? 

Für Garantie- und Wartungsverträge gelten weiterhin 19 Prozent Umsatzsteuer.

Muss bei Photovoltaikanlagen der privat verbrauchte Strom versteuert werden? 

In der Vergangenheit haben Betreiber ihre Photovoltaikanlagen meist dem Unternehmen zugeordnet, um einen vollen Vorsteuerabzug vornehmen zu können. In der Folge musste dann der privat verbrauchte Strom als sogenannte unentgeltliche Wertabgabe versteuert werden. Dies gilt prinzipiell auch weiterhin für Photovoltaikanlagen, die vor dem 1. Januar 2023 erworben worden sind und sich weiterhin im Unternehmen befinden. Zu einer möglichen Entnahme einer Photovoltaikanlage aus dem Unternehmen.
Bei Photovoltaikanlagen, die zum Nullsteuersatz erworben worden sind, liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine unentgeltliche Wertabgabe dagegen nicht vor. Daher braucht der privat verbrauchte Strom in diesen Fällen nicht versteuert zu werden, auch wenn die Photovoltaikanlage dem Unternehmen zugeordnet worden ist.

Kann eine Photovoltaikanlage aus dem Unternehmen entnommen werden? 

Ein Gegenstand muss aus dem Unternehmen entnommen werden, wenn er zukünftig nicht mehr für Zwecke des Unternehmens verwendet wird. Für Photovoltaikanlagen gilt dies, wenn zukünftig voraussichtlich mehr als 90 Prozent des erzeugten Stroms für private Zwecke verwendet werden. Davon ist aus Vereinfachungsgründen insbesondere auszugehen, wenn ein Teil des mit der Photovoltaikanlage erzeugten Stroms z. B. in einer Batterie gespeichert wird. Gleiches gilt auch, wenn der erzeugte Strom für die Ladung eines privaten Elektrofahrzeugs, den Betrieb einer Wärmepumpe im privaten Haushalt oder den nichtunternehmerischen Bereich einer juristischen Person des öffentlichen Rechts genutzt wird.
Die Entnahme einer Photovoltaikanlage aus dem Unternehmen unterliegt dem Nullsteuersatz, wenn die Anlage die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.
Die Entnahme einer Photovoltaikanlage, die unter die oben genannte Vereinfachungsregel fällt, stellt ein Wahlrecht des Betreibers dar. Die Ausübung dieses Wahlrechts muss durch ihn dokumentiert werden.

Ist nach der Entnahme einer Photovoltaikanlage später noch ein Vorsteuerabzug möglich? 

Nach der Entnahme der Photovoltaikanlage ist ein Vorsteuerabzug aus Lieferungen oder sonstigen Leistungen für die Photovoltaikanlage (z. B. Reparaturen) nur noch anteilig möglich. Maßgeblich ist der tatsächliche Anteil der unternehmerischen Nutzung zu dem für den Vorsteuerabzug entscheidenden Zeitpunkt. Der für die Entnahme unterstellte Anteil der unternehmerischen Nutzung ist dann nicht mehr entscheidend. Direkt der unternehmerischen Tätigkeit zuordenbare Vorsteuern (z. B. auf Steuerberatungskosten für die Erstellung der Umsatzsteuererklärung) sind voll abzugsfähig. 
Soweit ein Betreiber die Regelungen für Kleinunternehmer anwendet, ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen. 


 Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html

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