Preise und Leistungen  

Voraussetzung für den Anschluss von Erzeugeranlagen an das Stromnetz ist die fachgerechte Überprüfung durch ein Elektrofachunternehmen. Ein  Prüfprotokoll zur Erstinbetriebnahme muss uns vorliegen. 

Überprüfung von Erzeugeranlagen gemäß den Vorgaben der DIN VDE 0100-600.

Sorglos Packet  - Photovoltaikanlage 

999,00 Euro * netto 

  • Anmeldung Photovoltaikanlage 
  • Marktstammdatenregister
  • Stromspeicher ( Batterie / Akku) anmelden                     
  • Voranmeldung
  • Zählerantrag
  • Inbetriebnahmeprotokolle
  • Schaltpläne
  • Übermittlung ( bundesweit) zum  EVU
  • Abnahmeprotokoll
  • Überprüfung nach DIN VDE 0100-600 -  durch unseren Elektriker 

Voraussetzung für den Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage an das Stromnetz ist die fachgerechte Überprüfung durch ein Elektrofachunternehmen. Das Prüfprotokoll zur Erstinbetriebnahme muss uns vorliegen. Andernfalls können wir die Prüfung (nur in NRW) in Ihrem Auftrag durchführen. 

Überprüfung gemäß den Vorgaben der DIN VDE 0100-600.

Grund Packet - Photovoltaikanlage 

450,00 Euro* netto

  • Anmeldung Photovoltaikanlage
  • Marktstammdatenregister
  • Stromspeicher ( Batterie / Akku) anmelden   
  • Voranmeldung
  • Zählerantrag
  • Inbetriebnahmeprotokolle 
  • Schaltpläne 
  • Übermittlung (bundesweit) zum EVU
  • Abnahmeprotokoll


Ihr Elektrounternehmer vor Ort, muss Ihre Anlage gem. DIN VDE 0100-600 prüfen und dies protokollieren. Für die Anmeldung benötigen wir dann dieses normkomforme Prüfprotokoll.

Voraussetzung für den Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage an das Stromnetz ist die fachgerechte Überprüfung durch ein Elektrofachunternehmen. Das Prüfprotokoll zur Erstinbetriebnahme muss uns vorliegen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass nur geprüfte Anlagen ans Netz angeschlossen werden dürfen.  

Spar Packet - ohne MaStR.

400,00 Euro** brutto

  • Anmeldung Photovoltaikanlage
  • Stromspeicher ( Batterie / Akku) anmelden   
  • Voranmeldung
  • Zählerantrag
  • Inbetriebnahmeprotokolle 
  • Schaltpläne 
  • Übermittlung (bundesweit) zum EVU
  • Abnahmeprotokoll


Ihr Elektrounternehmer vor Ort, muss Ihre Anlage gem. DIN VDE 0100-600 prüfen und dies protokollieren. Für die Anmeldung benötigen wir dann dieses normkomforme Prüfprotokoll.

Voraussetzung für den Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage an das Stromnetz ist die fachgerechte Überprüfung durch ein Elektrofachunternehmen. Das Prüfprotokoll zur Erstinbetriebnahme muss uns vorliegen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass nur geprüfte Anlagen ans Netz angeschlossen werden dürfen.  

Wallbox anmelden

179,00 Euro** brutto

  • Anmeldung Ihrer Wallbox
  • Registrierung beim jeweiligen Netzbetreiber

Wärmepumpe 

299,00 Euro** brutto

  • Anmeldung Ihrer Wärmepumpe
  • Registrierung beim jeweiligen Netzbetreiber

Marktstammdatenregister 

119,00 Euro** brutto

  • Anmeldung beim Marktstammdatenregister  (MaStR.)
  • Registrierung beim jeweiligen Netzbetreiber    

Netzverträglichkeitsprüfung

349,00 Euro** brutto

  • technische Netzprüfung 
  • Ermittlung des Einspeisepunktes
  • Einspeisezusage des jeweiligen EVU

Bezahlung für Privatkunden 

  • PayPal (Käuferschutz)
  • Vorkasse (Rechnung)

Bezahlung per PayPal inkl. Käuferschutz wird von uns bevorzug.

*  Preise verstehen sich in Euro - ohne gesetzlicher MwSt.   
Befreiung der USt. lt. § 12 Abs. 3 UmStG für private PV Anlagen (Anmeldung) bis 24,99 KWp. möglich. 

** Preise inkl. 19% Mehrwertsteuer 

Die angegebenen Preise sind unverbindlich und dienen lediglich zur Information. Es handelt sich um Richtpreise, die nicht als bindendes Angebot zu verstehen sind. Preisänderungen sind vorbehalten. Die Preisangaben entsprechen dem Stand vom 01.10.2024 und können sich seitdem geändert haben.

Alle Preisangaben beinhalten die zum genannten Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Steuern und sonstigen Preisbestandteile. Änderungen der Mehrwertsteuer oder sonstiger Abgaben können zu Preisänderungen führen. Es besteht kein Anspruch auf Gültigkeit der angegebenen Preise für einen zukünftigen Zeitpunkt. 

Preise und Leistungen   222222222222222222222  

 Ihre Photovoltaikanlage, stressfrei ans Netz gebracht. 

Sorglos Packet  - Photovoltaikanlage 

999,00 Euro * netto 

  • Anmeldung Photovoltaikanlage 
  • Marktstammdatenregister
  • Stromspeicher ( Batterie / Akku) anmelden                     
  • Voranmeldung
  • Zählerantrag
  • Inbetriebnahmeprotokolle
  • Schaltpläne
  • Übermittlung ( bundesweit) zum  EVU
  • Abnahmeprotokoll
  • Überprüfung nach DIN VDE 0100-600 -  durch unseren Elektriker 



Voraussetzung für den Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage an das Stromnetz ist die fachgerechte Überprüfung durch ein Elektrofachunternehmen. Das Prüfprotokoll zur Erstinbetriebnahme muss uns vorliegen. Andernfalls können wir die Prüfung (nur in NRW) in Ihrem Auftrag durchführen. 

 Überprüfung von Photovoltaikanlagen gemäß den Vorgaben der DIN VDE 0100-600.

Grund Packet - Photovoltaikanlage 

450,00 Euro* netto

  • Anmeldung Photovoltaikanlage
  • Marktstammdatenregister
  • Stromspeicher ( Batterie / Akku) anmelden   
  • Voranmeldung
  • Zählerantrag
  • Inbetriebnahmeprotokolle 
  • Schaltpläne 
  • Übermittlung (bundesweit)  zum EVU
  • Abnahmeprotokoll


Ihr Elektrounternehmer vor Ort, muss Ihre Anlage gem. DIN VDE 0100-600 prüfen und dies protokollieren. Für die Anmeldung benötigen wir dann dieses normkomforme Prüfprotokoll.

 

Voraussetzung für den Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage an das Stromnetz ist die fachgerechte Überprüfung durch ein Elektrofachunternehmen. Das Prüfprotokoll zur Erstinbetriebnahme muss uns vorliegen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass nur geprüfte Anlagen ans Netz angeschlossen werden dürfen.  

Wallbox anmelden

179,00 Euro** brutto

  • Anmeldung Ihrer Wallbox
  • Registrierung beim jeweiligen Netzbetreiber

Wärmepumpe 

299,00 Euro** brutto

  • Anmeldung Ihrer Wärmepumpe
  • Registrierung beim jeweiligen Netzbetreiber

vertikale Windkraftanlage anmelden

549,00 Euro** brutto

  • Anmeldung vertikale Windkraftanlage
  • Stromspeicher ( Batterie / Akku) anmelden   
  • Voranmeldung
  • Zählerantrag
  • Inbetriebnahmeprotokolle 
  • Schaltpläne 
  • Übermittlung (bundesweit)  zum EVU

Marktstammdatenregister 

119,00 Euro** brutto

  • Anmeldung beim Marktstammdatenregister  (MaStR.)
  • Registrierung beim jeweiligen Netzbetreiber    

Netzverträglichkeitsprüfung

349,00 Euro** brutto

  • technische Netzprüfung 
  • Ermittlung des Einspeisepunktes
  • Einspeisezusage des jeweiligen EVU

PayPal - Rechnung für Privatkunden 

Bezahlung per PayPal-Rechnung

Käuferschutz

diese Art der Bezahlung wird von uns bevorzug

  • Vorkasse (Rechnung)

*  Preise verstehen sich in Euro - ohne gesetzlicher MwSt.   
Befreiung der USt. lt. § 12 Abs. 3 UmStG für private PV Anlagen (Anmeldung) bis 24,99 KWp. möglich. 

** Preise inkl. 19% Mehrwertsteuer 

Wie funktioniert die Anmeldung? 

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über den standardisierten Anmeldeprozess. 
Bitte beachten Sie, dass Abweichungen von diesem Ablauf nicht möglich sind. 
Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass wir auf die Geschwindigkeit und den Termin des Energieversorgers (EVU) keinen Einfluss haben. 

Angabe Ihrer Daten 

Wir bitten um vollständiges Ausfüllen, unseres  Anmeldeformulars.
Auch wenn Ihre Anlage noch nicht errichtet oder in Betrieb genommen wurde, ist eine Anmeldung möglich.  Je detaillierter und vollständiger Ihre Angaben Ihrer Anlage sind, desto schneller und reibungsloser können wir Ihre Energieerzeugungsanlage bei Ihrem EVU registrieren. 

Datenprüfung & Auftrag

Wir überprüfen Ihre gemachten Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität. 
Liegen alle Daten vollständig vor, erhalten Sie eine eine Auftragsbestätigung. Diese bitten wir Sie zu Unterschreiben und an uns zurückzusenden.                                                 Danach erstellen wir wunschgemäß Ihre Rechnung (PayPal Käuferschutz oder Rechnung Vorkasse). 

Anmeldung

Spätestens drei Werktage nach Zahlungseingang beginnen wir gemäß §14 EEG mit dem Anmeldeprozess Ihrer PV-Anlage beim zuständigen Netzbetreiber. Nach Abschluss der Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Bestätigung von uns. 
Sollte Ihr Netzbetreiber eine Vorgangs/ Antragsnummer vergeben, leiten wir Ihnen diese zur weiteren Verwendung weiter. 
Auch nach der Anmeldung stehen wir Ihnen für Fragen weiterhin zur Verfügung.

Genießen Sie Ihren ökologischen Vorteil.

Vielen Dank für Ihre Anmeldung. Ihre Investition in erneuerbare Energien trägt nicht nur zur Reduzierung Ihres CO₂-Fußabdrucks bei, sondern unterstützt auch den Ausbau einer nachhaltigen Energieversorgung. Mit Ihrer Anlage leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz und zur Ressourcenschonung – für eine grünere und lebenswertere Zukunft.  Als Dank für Ihre Anmeldung nutzen Sie bitte unseren Baumgutschein.

Häufige Fragen und Antworten für private Kunden 

Willkommen in unserem FAQ-Bereich. 

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Dienstleistungen. 

Unser Ziel ist es, Ihnen klare und hilfreiche Informationen zu bieten. 

Wie unterstützen wir Sie bei den Anmeldungungen ?

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Wir übernehmen die gesamte Anmeldung Ihrer Energieanlagen bei Ihrem Energieversorger, um einen reibungslosen Ablauf für Sie zu gewährleisten. 
Dies umfasst sämtliche administrativen Schritte.

Zusätzlich bieten wir umfassenden Support, der sowohl während als auch nach der Anmeldung zur Verfügung steht. 

Anmeldung zum Festpreis / Festpreisgarantie?

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Wir bieten Ihnen einen Festpreis an, je nach Umfang und spezifischen Bedürfnissen Ihres Projekt. 

Hierzu trägt auch unsere Festpreisgarantie bei. 

Anmeldung beim Marktstammdatenregister?

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Die Anmeldung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister ist standardmäßig in unserem Servicepaket enthalten. 

Das bedeutet, dass wir die erforderlichen Schritte zur Registrierung  übernehmen.

Wünschen Sie keine MaStR, bleibt der Festpreis für unsere Dienstleistungen unverändert, unabhängig davon, ob Sie diese zusätzliche Leistung in Anspruch nehmen oder nicht.

Mit welchen Energieversorgern arbeiten wir zusammen?

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Wir arbeitenmit allen Energieversorgern zusammen, um sicherzustellen, dass Ihre Anlagen reibungslos und effizient in Betrieb genommen werden können.

Voraussetzung für den Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage an das Stromnetz ist die fachgerechte Überprüfung durch ein Elektrofachunternehmen. Das Prüfprotokoll zur Erstinbetriebnahme muss uns vorliegen. Andernfalls können wir die Prüfung in Ihrem Auftrag durchführen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass nur geprüfte Anlagen ans Netz angeschlossen werden dürfen. In Deutschland müssen Photovoltaikanlagen vor der Inbetriebnahme gemäß den Vorgaben der DIN VDE 0100-600 überprüft werden. 


Warum muss ich meine PV-Anlage anmelden?

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Die Anmeldung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) ist gesetzlich vorgeschrieben und notwendig, um die Einspeisevergütung zu erhalten und den Netzbetreiber über die neue Einspeisung zu informieren. 

Zudem dient sie der Sicherheit und der ordnungsgemäßen Integration der Anlage ins Stromnetz. 

Was dürfen wir nicht anmelden?

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Wir möchten uns aufrichtig dafür entschuldigen, dass wir keine DIY-Lösungen anmelden können und dürfen. Ein Beispiel dafür ist das Zusammenfügen von Balkonkraftwerken zu einer Anlage und den damit verbundenen zahlreichen Wechselrichtern. Auch DIY-Lösungen im Bereich von Akkus werden nicht unterstützt. 

Dies liegt an einer Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen und Sicherheitsanforderungen, die wir einhalten müssen. Wir sind uns bewusst, dass dies zu Unannehmlichkeiten führen kann, und bedauern die dadurch entstehenden Umstände. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass DIY-Lösungen aufgrund fehlender Zertifizierungen, mangelnder Einhaltung von Sicherheits- und Qualitätsstandards sowie rechtlicher Anforderungen nicht von uns angemeldet werden.

Die Einhaltung dieser Vorschriften und Gesetze ist notwendig, um die Sicherheit und den Schutz aller Beteiligten zu gewährleisten.  

Anlagen ohne Prüfung durch einen vor Ort ansässigen Elektriker der ein Prüfprotokoll erstellt hat. 

Anlagen die kein Elektriker erstellt hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Nach einem Erstgespräch erläutern wir Ihnen genau, welche Unterlagen für die Anmeldung von zum Beispiel Photovoltaikanlagen erforderlich sind. 

zum Beispiel: 

-Technische Datenblätter der PV-Module und des Wechselrichters, Speicher 

-Lageplan und technische Zeichnungen der Anlage

-Nachweis der Eigentümerstellung oder Nutzungsrechte des Standorts

-Kopie des Netzanschlussvertrags

-Anmeldedokumente für das Marktstammdatenregister

-Vollmacht zur Vertretung bei den Anmeldungen

-Prüfprotokoll VDE 0126-23

Im Anschluss an eine Überprüfung durch unser Team erhalten Sie einige Vordrucke, die wir Ihnen per E-Mail zusenden.

Unsere Dokumente sind gemäß geltenden Vorschriften zertifiziert.

Die Überprüfung der Echtheit erfolgt durch das Scannen des QR-Codes, um die Übereinstimmung des Dokuments zu verifizieren.

Ihre Sicherheit und Ihr Vertrauen haben für uns höchste Priorität, im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften.

Welche Art von Zahlungen lassen wir zu? 

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Um unseren Service transparent zu gestalten, möchten wir Sie darüber informieren, dass wir in unserem Unternehmen stets eine Rechnung erstellen und keine Bargeldzahlungen akzeptieren.

Dies ermöglicht eine klare und nachvollziehbare Dokumentation aller Transaktionen und hilft uns dabei, die Verwaltung unserer finanziellen Abläufe zu optimieren.

Bei der Auftragsvergabe haben unsere Privatkunden die Wahl zwischen zwei Zahlungsarten: Sie können entweder eine Rechnung per Vorkasse begleichen oder die Rechnung über PayPal (Käuferschutz) bezahlen.

Wir bevorzugen Zahlung per PayPal aufgrund ihrer Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit. PayPal ermöglicht es Ihnen, schnell und einfach zu bezahlen, und bietet sowohl Käufern als auch Verkäufern einen hohen Schutz.

Wir arbeiten ausschließlich auf Basis von Vorkasse. Dies bedeutet, dass die Zahlung vor der Erbringung der Leistung erfolgt. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass alle finanziellen Angelegenheiten im Voraus geklärt sind, und vermeiden die Notwendigkeit, Zahlungen im Nachhinein nachverfolgen zu müssen.

In welchen Ländern bieten wir unsere Dienstleistung an? 

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Für private Kunden bieten wir eine regionale Fokussierung.

Unsere Leistungen erbringen wir in Deutschland.

Häufige Fragen und Antworten für private Kunden 

Willkommen in unserem FAQ-Bereich. 

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Dienstleistungen. 

Unser Ziel ist es, Ihnen klare und hilfreiche Informationen zu bieten. 

Wie unterstützen wir Sie bei den Anmeldungungen ?

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Wir übernehmen die gesamte Anmeldung Ihrer Energieanlagen bei Ihrem Energieversorger, um einen reibungslosen Ablauf für Sie zu gewährleisten. 
Dies umfasst sämtliche administrativen Schritte.

Zusätzlich bieten wir umfassenden Support, der sowohl während als auch nach der Anmeldung zur Verfügung steht. 

Anmeldung zum Festpreis / Festpreisgarantie?

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Wir bieten Ihnen einen Festpreis an, je nach Umfang und spezifischen Bedürfnissen Ihres Projekt. 

Hierzu trägt auch unsere Festpreisgarantie bei. 

Anmeldung beim Marktstammdatenregister?

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Die Anmeldung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister ist standardmäßig in unserem Servicepaket enthalten. 

Das bedeutet, dass wir die erforderlichen Schritte zur Registrierung  übernehmen.

Wünschen Sie keine MaStR, bleibt der Festpreis für unsere Dienstleistungen unverändert, unabhängig davon, ob Sie diese zusätzliche Leistung in Anspruch nehmen oder nicht.

Mit welchen Energieversorgern arbeiten wir zusammen?

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Wir arbeitenmit allen Energieversorgern zusammen, um sicherzustellen, dass Ihre Anlagen reibungslos und effizient in Betrieb genommen werden können.

Voraussetzung für den Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage an das Stromnetz ist die fachgerechte Überprüfung durch ein Elektrofachunternehmen. Das Prüfprotokoll zur Erstinbetriebnahme muss uns vorliegen. Andernfalls können wir die Prüfung in Ihrem Auftrag durchführen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass nur geprüfte Anlagen ans Netz angeschlossen werden dürfen. In Deutschland müssen Photovoltaikanlagen vor der Inbetriebnahme gemäß den Vorgaben der DIN VDE 0100-600 überprüft werden. 


Warum muss ich meine PV-Anlage anmelden?

Created with Sketch.

Die Anmeldung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) ist gesetzlich vorgeschrieben und notwendig, um die Einspeisevergütung zu erhalten und den Netzbetreiber über die neue Einspeisung zu informieren. 

Zudem dient sie der Sicherheit und der ordnungsgemäßen Integration der Anlage ins Stromnetz. 

Was dürfen wir nicht anmelden?

Created with Sketch.

Wir möchten uns aufrichtig dafür entschuldigen, dass wir keine DIY-Lösungen anmelden können und dürfen. Ein Beispiel dafür ist das Zusammenfügen von Balkonkraftwerken zu einer Anlage und den damit verbundenen zahlreichen Wechselrichtern. Auch DIY-Lösungen im Bereich von Akkus werden nicht unterstützt. 

Dies liegt an einer Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen und Sicherheitsanforderungen, die wir einhalten müssen. Wir sind uns bewusst, dass dies zu Unannehmlichkeiten führen kann, und bedauern die dadurch entstehenden Umstände. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass DIY-Lösungen aufgrund fehlender Zertifizierungen, mangelnder Einhaltung von Sicherheits- und Qualitätsstandards sowie rechtlicher Anforderungen nicht von uns angemeldet werden.

Die Einhaltung dieser Vorschriften und Gesetze ist notwendig, um die Sicherheit und den Schutz aller Beteiligten zu gewährleisten.  

Anlagen ohne Prüfung durch einen vor Ort ansässigen Elektriker der ein Prüfprotokoll erstellt hat. 

Anlagen die kein Elektriker erstellt hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Created with Sketch.

Nach einem Erstgespräch erläutern wir Ihnen genau, welche Unterlagen für die Anmeldung von zum Beispiel Photovoltaikanlagen erforderlich sind. 

zum Beispiel: 

-Technische Datenblätter der PV-Module und des Wechselrichters, Speicher 

-Lageplan und technische Zeichnungen der Anlage

-Nachweis der Eigentümerstellung oder Nutzungsrechte des Standorts

-Kopie des Netzanschlussvertrags

-Anmeldedokumente für das Marktstammdatenregister

-Vollmacht zur Vertretung bei den Anmeldungen

-Prüfprotokoll VDE 0126-23

Im Anschluss an eine Überprüfung durch unser Team erhalten Sie einige Vordrucke, die wir Ihnen per E-Mail zusenden.

Unsere Dokumente sind gemäß geltenden Vorschriften zertifiziert.

Die Überprüfung der Echtheit erfolgt durch das Scannen des QR-Codes, um die Übereinstimmung des Dokuments zu verifizieren.

Ihre Sicherheit und Ihr Vertrauen haben für uns höchste Priorität, im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften.

Welche Art von Zahlungen lassen wir zu? 

Created with Sketch.

Um unseren Service transparent zu gestalten, möchten wir Sie darüber informieren, dass wir in unserem Unternehmen stets eine Rechnung erstellen und keine Bargeldzahlungen akzeptieren.

Dies ermöglicht eine klare und nachvollziehbare Dokumentation aller Transaktionen und hilft uns dabei, die Verwaltung unserer finanziellen Abläufe zu optimieren.

Bei der Auftragsvergabe haben unsere Privatkunden die Wahl zwischen zwei Zahlungsarten: Sie können entweder eine Rechnung per Vorkasse begleichen oder die Rechnung über PayPal (Käuferschutz) bezahlen.

Wir bevorzugen Zahlung per PayPal aufgrund ihrer Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit. PayPal ermöglicht es Ihnen, schnell und einfach zu bezahlen, und bietet sowohl Käufern als auch Verkäufern einen hohen Schutz.

Wir arbeiten ausschließlich auf Basis von Vorkasse. Dies bedeutet, dass die Zahlung vor der Erbringung der Leistung erfolgt. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass alle finanziellen Angelegenheiten im Voraus geklärt sind, und vermeiden die Notwendigkeit, Zahlungen im Nachhinein nachverfolgen zu müssen.

In welchen Ländern bieten wir unsere Dienstleistung an? 

Created with Sketch.

Für private Kunden bieten wir eine regionale Fokussierung.

Unsere Leistungen erbringen wir in Deutschland.

Häufige Fragen und Antworten für private Kunden 

Willkommen in unserem FAQ-Bereich. 

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Dienstleistungen. 

Unser Ziel ist es, Ihnen klare und hilfreiche Informationen zu bieten. 

Wie unterstützen wir Sie bei den Anmeldungungen ?

Created with Sketch.

Wir übernehmen die gesamte Anmeldung Ihrer Energieanlagen bei Ihrem Energieversorger, um einen reibungslosen Ablauf für Sie zu gewährleisten. 
Dies umfasst sämtliche administrativen Schritte.

Zusätzlich bieten wir umfassenden Support, der sowohl während als auch nach der Anmeldung zur Verfügung steht. 

Anmeldung zum Festpreis / Festpreisgarantie?

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Wir bieten Ihnen einen Festpreis an, je nach Umfang und spezifischen Bedürfnissen Ihres Projekt. 

Hierzu trägt auch unsere Festpreisgarantie bei. 

Anmeldung beim Marktstammdatenregister?

Created with Sketch.

Die Anmeldung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister ist standardmäßig in unserem Servicepaket enthalten. 

Das bedeutet, dass wir die erforderlichen Schritte zur Registrierung  übernehmen.

Wünschen Sie keine MaStR, bleibt der Festpreis für unsere Dienstleistungen unverändert, unabhängig davon, ob Sie diese zusätzliche Leistung in Anspruch nehmen oder nicht.

Mit welchen Energieversorgern arbeiten wir zusammen?

Created with Sketch.

Wir arbeitenmit allen Energieversorgern zusammen, um sicherzustellen, dass Ihre Anlagen reibungslos und effizient in Betrieb genommen werden können.

Voraussetzung für den Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage an das Stromnetz ist die fachgerechte Überprüfung durch ein Elektrofachunternehmen. Das Prüfprotokoll zur Erstinbetriebnahme muss uns vorliegen. Andernfalls können wir die Prüfung in Ihrem Auftrag durchführen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass nur geprüfte Anlagen ans Netz angeschlossen werden dürfen. In Deutschland müssen Photovoltaikanlagen vor der Inbetriebnahme gemäß den Vorgaben der DIN VDE 0100-600 überprüft werden. 


Warum muss ich meine PV-Anlage anmelden?

Created with Sketch.

Die Anmeldung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) ist gesetzlich vorgeschrieben und notwendig, um die Einspeisevergütung zu erhalten und den Netzbetreiber über die neue Einspeisung zu informieren. 

Zudem dient sie der Sicherheit und der ordnungsgemäßen Integration der Anlage ins Stromnetz. 

Was dürfen wir nicht anmelden?

Created with Sketch.

Wir möchten uns aufrichtig dafür entschuldigen, dass wir keine DIY-Lösungen anmelden können und dürfen. Ein Beispiel dafür ist das Zusammenfügen von Balkonkraftwerken zu einer Anlage und den damit verbundenen zahlreichen Wechselrichtern. Auch DIY-Lösungen im Bereich von Akkus werden nicht unterstützt. 

Dies liegt an einer Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen und Sicherheitsanforderungen, die wir einhalten müssen. Wir sind uns bewusst, dass dies zu Unannehmlichkeiten führen kann, und bedauern die dadurch entstehenden Umstände. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass DIY-Lösungen aufgrund fehlender Zertifizierungen, mangelnder Einhaltung von Sicherheits- und Qualitätsstandards sowie rechtlicher Anforderungen nicht von uns angemeldet werden.

Die Einhaltung dieser Vorschriften und Gesetze ist notwendig, um die Sicherheit und den Schutz aller Beteiligten zu gewährleisten.  

Anlagen ohne Prüfung durch einen vor Ort ansässigen Elektriker der ein Prüfprotokoll erstellt hat. 

Anlagen die kein Elektriker erstellt hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Created with Sketch.

Nach einem Erstgespräch erläutern wir Ihnen genau, welche Unterlagen für die Anmeldung von zum Beispiel Photovoltaikanlagen erforderlich sind. 

zum Beispiel: 

-Technische Datenblätter der PV-Module und des Wechselrichters, Speicher 

-Lageplan und technische Zeichnungen der Anlage

-Nachweis der Eigentümerstellung oder Nutzungsrechte des Standorts

-Kopie des Netzanschlussvertrags

-Anmeldedokumente für das Marktstammdatenregister

-Vollmacht zur Vertretung bei den Anmeldungen

-Prüfprotokoll VDE 0126-23

Im Anschluss an eine Überprüfung durch unser Team erhalten Sie einige Vordrucke, die wir Ihnen per E-Mail zusenden.

Unsere Dokumente sind gemäß geltenden Vorschriften zertifiziert.

Die Überprüfung der Echtheit erfolgt durch das Scannen des QR-Codes, um die Übereinstimmung des Dokuments zu verifizieren.

Ihre Sicherheit und Ihr Vertrauen haben für uns höchste Priorität, im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften.

Welche Art von Zahlungen lassen wir zu? 

Created with Sketch.

Um unseren Service transparent zu gestalten, möchten wir Sie darüber informieren, dass wir in unserem Unternehmen stets eine Rechnung erstellen und keine Bargeldzahlungen akzeptieren.

Dies ermöglicht eine klare und nachvollziehbare Dokumentation aller Transaktionen und hilft uns dabei, die Verwaltung unserer finanziellen Abläufe zu optimieren.

Bei der Auftragsvergabe haben unsere Privatkunden die Wahl zwischen zwei Zahlungsarten: Sie können entweder eine Rechnung per Vorkasse begleichen oder die Rechnung über PayPal (Käuferschutz) bezahlen.

Wir bevorzugen Zahlung per PayPal aufgrund ihrer Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit. PayPal ermöglicht es Ihnen, schnell und einfach zu bezahlen, und bietet sowohl Käufern als auch Verkäufern einen hohen Schutz.

Wir arbeiten ausschließlich auf Basis von Vorkasse. Dies bedeutet, dass die Zahlung vor der Erbringung der Leistung erfolgt. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass alle finanziellen Angelegenheiten im Voraus geklärt sind, und vermeiden die Notwendigkeit, Zahlungen im Nachhinein nachverfolgen zu müssen.

In welchen Ländern bieten wir unsere Dienstleistung an? 

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Für private Kunden bieten wir eine regionale Fokussierung.

Unsere Leistungen erbringen wir in Deutschland.

Preise und Leistungen  

 Ihre Photovoltaikanlage, stressfrei ans Netz gebracht. 

Sorglos Packet  - Photovoltaikanlage 

2450,00 Euro * netto 

  • Anmeldung Photovoltaikanlage 
  • Marktstammdatenregister 
  • Stromspeicher ( Batterie / Akku) anmelden                                         
  • Voranmeldung
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  • Schaltpläne
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  • Abnahmeprotokoll 
  • Überprüfung nach DIN VDE 0100-600 


    Voraussetzung für den Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage an das Stromnetz ist die fachgerechte Überprüfung durch ein Elektrofachunternehmen. Das Prüfprotokoll zur Erstinbetriebnahme muss uns vorliegen. Andernfalls können wir die Prüfung in Ihrem Auftrag durchführen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass nur geprüfte Anlagen ans Netz angeschlossen werden dürfen. In Deutschland müssen Photovoltaikanlagen vor der Inbetriebnahme gemäß den Vorgaben der DIN VDE 0100-600 überprüft werden. 

Grund Packet - Photovoltaikanlage 

2400,00 Euro* netto

  • Anmeldung Photovoltaikanlage
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  • Voranmeldung
  • Zählerantrag
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  • Abnahmeprotokoll
  • Überprüfung nach DIN VDE 0100-600 

 

Voraussetzung für den Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage an das Stromnetz ist die fachgerechte Überprüfung durch ein Elektrofachunternehmen. Das Prüfprotokoll zur Erstinbetriebnahme muss uns vorliegen. Andernfalls können wir die Prüfung in Ihrem Auftrag durchführen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass nur geprüfte Anlagen ans Netz angeschlossen werden dürfen. In Deutschland müssen Photovoltaikanlagen vor der Inbetriebnahme gemäß den Vorgaben der DIN VDE 0100-600 überprüft werden. 

Wallbox anmelden

179,00 Euro** brutto

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Wärmepumpe 

299,00 Euro** brutto

  • Anmeldung Ihrer Wärmepumpe
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vertikale Windkraftanlage anmelden

549,00 Euro** brutto

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Marktstammdatenregister 

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Netzverträglichkeitsprüfung

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Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen 


Durch das Jahressteuergesetz 2022 (BStBl. I 2023 S. 7) hat der Gesetzgeber einen neuen Absatz 3 in § 12 Umsatzsteuergesetz (UStG) angefügt. Nach § 12 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 UStG ermäßigt sich die Steuer auf 0 Prozent für die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage. 

Eingeschlossen sind dabei die für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und die Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern. Dies gilt, sofern die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.

Mit dem beschlossenen Maßnahmenbündel werden steuerliche bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden abgebaut. § 12 Absatz 3 UStG ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Detaillierte Auskünfte können dem Abschnitt 12.18 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses entnommen werden. 

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html


FAQ: 

Stand: 23. Juni 2023 


Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer? 

Beide Bezeichnungen meinen dasselbe. Von der Mehrwertsteuer ist oft umgangssprachlich die Rede, weil es um die Besteuerung des geschaffenen Mehrwerts geht. Der Begriff steht auch auf manchen Rechnungen oder Quittungen. Der steuerrechtlich korrekte Fachbegriff lautet jedoch Umsatzsteuer, weil der Umsatz von Waren und Dienstleistungen besteuert wird.

Welche umsatzsteuerlichen Erleichterungen im Bereich der Umsatzsteuer enthält das Jahressteuergesetz 2022 für Photovoltaikanlagen? 

§ 12 Absatz 3 UStG regelt, dass auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen ab 1. Januar 2023 u. a. dann keine Umsatzsteuer mehr anfällt, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden (Nullsteuersatz). Die Regelung gilt für alle wesentlichen Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z. B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher. Gleiches gilt für Photovoltaikanlagen, die auf öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden (z. B. Vereinshäuser), installiert werden.

Fällt beim Betreiben einer Photovoltaikanlage zukünftig Umsatzsteuer an? 

In der Regel fällt bei der Einspeisung von Strom künftig keine Umsatzsteuer mehr an. Etwas anderes gilt lediglich, wenn der Betreiber der Photovoltaikanlage auf die Anwendung der sogenannten Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) verzichtet.

Ab wann gilt die Regelung? 

Der Nullsteuersatz gilt ab dem 1. Januar 2023. Wird die Photovoltaikanlage nur gekauft, ohne dass der Verkäufer die Photovoltaikanlage auch zu installieren hat, kommt es darauf an, wann die Photovoltaikanlage vollständig geliefert ist. Hat der Verkäufer hingegen auch die Photovoltaikanlage zu installieren, ist entscheidend, wann die Anlage vollständig installiert ist. Im Falle einer einheitlichen Werklieferung ist der Zeitpunkt der Abnahme entscheidend, der regelmäßig mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme zusammenfällt. Im Hauptanwendungsfall der einheitlichen Werklieferung einer an das öffentliche Stromnetz angeschlossenen Photovoltaikanlage fällt der Leistungszeitpunkt mit dem (ordentlichen) Anschluss an das öffentliche Stromnetz zusammen.

Gilt die Regelung auch für Bestandsanlagen? 

Der Nullsteuersatz gilt nur für Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Januar 2023 geliefert/installiert werden. Eine rückwirkende Anwendung auf Bestandsanlagen ist nicht möglich.

Was ist mit gebäudeintegrierten Photovoltaikanlagen (sogenannte Indach-Anlagen) und dachintegrierten Photovoltaikanlagen (Solarelemente, die als Dachziegel fungieren und gleichzeitig als Solarmodule Strom erzeugen können, sogenannte Solardachziegel)

Die Regelungen zum Nullsteuersatz gelten in gleicher Weise für dachintegrierte und gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen. Bei der Lieferung einer gebäudeintegrierten Photovoltaikanlage im Rahmen einer Dachsanierung unterliegen nur die Kosten dem Nullsteuersatz, die der gebäudeintegrierten Photovoltaikanlage konkret zugeordnet werden können (spezifische Kosten der Photovoltaikanlage). Kosten, die der Dachkonstruktion im Allgemeinen zuzuordnen sind, unterliegen nicht dem Nullsteuersatz.

Was ist bei längeren Lieferfristen? Was bedeutet die Steuersenkung, wenn ich die Photovoltaikanlage schon bestellt, aber im Jahr 2022 nicht erhalten habe? 

Entscheidend ist das Datum, an dem die Photovoltaikanlage geliefert beziehungsweise installiert wird (siehe Frage 4). Liegt dieses Datum nach dem 31. Dezember 2022, fällt keine Umsatzsteuer an. Allerdings folgt hieraus nicht zwangsläufig, dass ein geringerer Kaufpreis zu bezahlen ist. Dies ist vom Vertrag und den darin mit dem Verkäufer im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen abhängig.

Was ist, wenn ich meine bestehende Anlage erweitere? 

Erfolgt die Erweiterung (z. B. Lieferung/Installation eines Batteriespeichersystems oder anderer wesentlicher Komponenten als Ergänzung einer Alt-Anlage) nach dem 1. Januar 2023, fällt beim Kauf der Komponenten einschließlich der Installation keine Umsatzsteuer an.

Ist weiterhin eine Anmeldung des PV-Anlagenbetreibers beim Finanzamt erforderlich? 

Mit der Einspeisung von Strom ist der PV-Anlagenbetreiber Unternehmer im Sinne des UStG. Als solcher hat er sich – wie alle anderen Unternehmer auch – grundsätzlich beim Finanzamt steuerlich anzumelden. Aus Gründen des Bürokratieabbaus und der Verwaltungsökonomie kann jedoch auf die steuerliche Anzeige über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach § 138 Absatz 1 AO und die Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung nach § 138 Absatz 1b AO an das zuständige Finanzamt verzichtet werden, wenn die Betreiber von PV-Anlagen Gewerbetreibende im Sinne des § 15 EStG sind, deren Betrieb sich auf das Betreiben von nach § 3 Nummer 72 EStG begünstigten Photovoltaikanlagen beschränkt,das Unternehmen ausschließlich auf den Betrieb einer Photovoltaikanlage im Sinne des § 12 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 UStG beschränkt ist und die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Anwendung findet. 

Siehe dazu auch das BMF-Schreiben zur steuerlichen Erfassung von Betreiberinnen und Betreibern bestimmter kleiner Photovoltaikanlagen.

Gilt der Nullsteuersatz auch für die Anmietung von Anlagen und bei Leasing- und Mietkaufverträgen? 

Die Anmietung von PV-Anlagen stellt keine Lieferung von PV-Anlagen dar und unterliegt daher dem Regelsteuersatz. Dagegen können Leasing- oder Mietkaufverträge je nach konkreter Ausgestaltung umsatzsteuerrechtlich als Lieferung oder als sonstige Leistung einzustufen sein. Der Nullsteuersatz kann nur auf Lieferungen angewandt werden. In allen anderen Fällen kommt der Regelsteuersatz zur Anwendung. Maßgeblich für die Abgrenzung sind die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien. Dabei sind Laufzeit, Zahlungsbedingungen und mögliche Kombinationen mit anderen Leistungselementen u. ä. zu berücksichtigen.
Dementsprechend liegt beispielsweise eine Lieferung vor, wenn ein automatischer Eigentumsübergang zum Ende der Vertragslaufzeit vertraglich vereinbart ist. Räumt der Vertrag dem Leasinggeber oder Leasingnehmer in Bezug auf den Eigentumsübergang ein Optionsrecht ein, ist ebenfalls von einer Lieferung auszugehen, wenn auf Grund der objektiv zu beurteilenden Umstände des Einzelfalls keine andere Entscheidung wirtschaftlich sinnvoll ist, als die Übertragung beziehungsweise der Erwerb des Eigentums an dem Leasinggegenstand am Ende der Vertragslaufzeit.

Kann ich mir beim Kauf einer Photovoltaikanlage weiterhin die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten lassen? 

Durch die Einführung des Nullsteuersatzes wird ab dem 1. Januar 2023 in Rechnungen keine Umsatzsteuer mehr ausgewiesen (Steuersatz 0 Prozent). Dementsprechend ist es zukünftig nicht mehr möglich beziehungsweise erforderlich, sich Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen (Vorsteuer). Somit muss zur Vermeidung von etwaigen finanziellen Nachteilen nicht mehr auf die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) verzichtet werden. 
Für Photovoltaikanlagen, die vor dem 1. Januar 2023 geliefert/installiert werden, ist der Vorsteuerabzug weiterhin möglich. 

Werden auch Photovoltaikanlagen vom Nullsteuersatz erfasst, deren Leistungswert über 30 kW (peak) liegt? 

Ja. Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden sind stets begünstigt. Begünstigt sind daher auch Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 30 kW (peak), z. B. auf größeren Mietshäusern.

Fällt bei der Anschaffung von Balkonkraftwerken Umsatzsteuer an? 

Dem Nullsteuersatz unterliegen netzgebundene Anlagen und nicht-netzgebundene stationäre Anlagen (sogenannte Inselanlagen). Aus Vereinfachungsgründen ist davon auszugehen, dass Solarmodule mit einer Leistung von 300 Watt und mehr für netzgekoppelte Anlagen oder stationäre Inselanlagen eingesetzt werden. Erfasst sind somit auch sogenannte Balkonkraftwerke mit einer Leistung von 300 Watt und mehr, also Solarmodule, die auf dem Balkon aufgestellt und meistens mit einer Steckdose verbunden werden. Mobile Solarmodule (z. B. für Campingzwecke) mit einer Leistung unter 300 Watt sind dagegen nicht erfasst.

Gilt der Nullsteuersatz auch für Batteriespeicher, Energiemanagementsysteme oder z. B. Wechselrichter und die notwendige Ertüchtigung des Zählerschranks? 

Ja, von der Regelung sind die Lieferung beziehungsweise Montage von Batteriespeicher sowie sämtliche für den Betrieb der Photovoltaikanlage wesentliche Komponenten erfasst. Hierzu gehören auch die notwendige Erneuerung oder Erweiterung des Zählerschranks sowie die Lieferung und der Einbau eines Energiemanagementsystems.
Batteriespeicher unterliegen dem Nullsteuersatz, wenn die Batteriespeicher im konkreten Anwendungsfall dazu bestimmt sind, Strom aus begünstigten Solarmodulen zu speichern. Hiervon ist auszugehen, wenn der Speicher eine nutzbare Kapazität von mindestens 5 kWh hat. Erfüllt der (mobile) Speicher diese Voraussetzung nicht, unterliegt er dem Nullsteuersatz, wenn im Einzelfall nachgewiesen wird, dass er ausschließlich für die Speicherung von Strom aus begünstigten Solarmodulen verwendet wird.

Fällt auf die Reparatur von Photovoltaikanlagen zukünftig Umsatzsteuer an? 

Begünstigt ist auch der Austausch und die Installation defekter Komponenten einer Photovoltaikanlage. Reine Reparaturen ohne die gleichzeitige Lieferung von Ersatzteilen sind hingegen nicht begünstigt.

Was ist mit Garantieverträgen oder Wartungsverträgen? 

Für Garantie- und Wartungsverträge gelten weiterhin 19 Prozent Umsatzsteuer.

Muss bei Photovoltaikanlagen der privat verbrauchte Strom versteuert werden? 

In der Vergangenheit haben Betreiber ihre Photovoltaikanlagen meist dem Unternehmen zugeordnet, um einen vollen Vorsteuerabzug vornehmen zu können. In der Folge musste dann der privat verbrauchte Strom als sogenannte unentgeltliche Wertabgabe versteuert werden. Dies gilt prinzipiell auch weiterhin für Photovoltaikanlagen, die vor dem 1. Januar 2023 erworben worden sind und sich weiterhin im Unternehmen befinden. Zu einer möglichen Entnahme einer Photovoltaikanlage aus dem Unternehmen.
Bei Photovoltaikanlagen, die zum Nullsteuersatz erworben worden sind, liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine unentgeltliche Wertabgabe dagegen nicht vor. Daher braucht der privat verbrauchte Strom in diesen Fällen nicht versteuert zu werden, auch wenn die Photovoltaikanlage dem Unternehmen zugeordnet worden ist.

Kann eine Photovoltaikanlage aus dem Unternehmen entnommen werden? 

Ein Gegenstand muss aus dem Unternehmen entnommen werden, wenn er zukünftig nicht mehr für Zwecke des Unternehmens verwendet wird. Für Photovoltaikanlagen gilt dies, wenn zukünftig voraussichtlich mehr als 90 Prozent des erzeugten Stroms für private Zwecke verwendet werden. Davon ist aus Vereinfachungsgründen insbesondere auszugehen, wenn ein Teil des mit der Photovoltaikanlage erzeugten Stroms z. B. in einer Batterie gespeichert wird. Gleiches gilt auch, wenn der erzeugte Strom für die Ladung eines privaten Elektrofahrzeugs, den Betrieb einer Wärmepumpe im privaten Haushalt oder den nichtunternehmerischen Bereich einer juristischen Person des öffentlichen Rechts genutzt wird.
Die Entnahme einer Photovoltaikanlage aus dem Unternehmen unterliegt dem Nullsteuersatz, wenn die Anlage die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.
Die Entnahme einer Photovoltaikanlage, die unter die oben genannte Vereinfachungsregel fällt, stellt ein Wahlrecht des Betreibers dar. Die Ausübung dieses Wahlrechts muss durch ihn dokumentiert werden.

Ist nach der Entnahme einer Photovoltaikanlage später noch ein Vorsteuerabzug möglich? 

Nach der Entnahme der Photovoltaikanlage ist ein Vorsteuerabzug aus Lieferungen oder sonstigen Leistungen für die Photovoltaikanlage (z. B. Reparaturen) nur noch anteilig möglich. Maßgeblich ist der tatsächliche Anteil der unternehmerischen Nutzung zu dem für den Vorsteuerabzug entscheidenden Zeitpunkt. Der für die Entnahme unterstellte Anteil der unternehmerischen Nutzung ist dann nicht mehr entscheidend. Direkt der unternehmerischen Tätigkeit zuordenbare Vorsteuern (z. B. auf Steuerberatungskosten für die Erstellung der Umsatzsteuererklärung) sind voll abzugsfähig. 
Soweit ein Betreiber die Regelungen für Kleinunternehmer anwendet, ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen. 


 Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html

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